Ehrungen für Vereine / Verbände
Die Ehrenordnung des Landessportverbandes sieht vor, dass der Ehrenschild des LSV einmalig verliehen wird anlässlich
a) eines 50-jährigen Vereinsjubiläums
b) eines 25-jährigen Jubiläums der Kreissportverbände oder Landesfachverbände.
Vereine, die 75 Jahre bestehen und den Ehrenschild bereits erhalten haben, werden mit einer Ehrenurkunde geehrt. Zum 100-jährigen Vereinsbestehen (sowie alle weiteren 25 Jahre) erhalten Vereine die Ehrenurkunde sowie 300 Euro als Beitrag zur Förderung des Jugendsports. Die Verleihung erfolgt ohne Antrag der zu ehrenden Vereine oder Verbände. Der Termin des Jubiläums muss dem Vorstand des LSV jedoch mind. 8 Wochen vorher mitgeteilt werden.
Für die Rückmeldung mit den erforderlichen Angaben verwenden Sie bitte das Formular Vereinsjubiläum (siehe Downloads und weitere Informationen).