Gründung eines Sportvereins
Der eingetragene Verein (e.V.) zählt in Deutschland zu den häufigsten Gesellschaftsformen. Es gibt rund 600.000 eingetragene Vereine. Die Rechtsform des Vereins wird gewählt, wenn sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen (ideellen) Zweck zusammenschließt.
Um einen Verein zu gründen ist als erstes eine Gründungsversammlung erforderlich. Die Gründungsversammlung ist die Einigung (Vertrag) darüber, dass ein Verein gegründet werden soll. In der Gründungsversammlung muss zwingend die Vereinssatzung beschlossen und als verbindlich anerkannt werden, d.h. die Satzung muss schriftlich fixiert und durch die Gründenden unterzeichnet werden. In einer Niederschrift ist der Gründungsverlauf festzuhalten. Außerdem ist ein erster Vorstand zu bestellen, damit der Verein handlungsfähig ist.