Investitionsförderung

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitionsförderung gelten daher die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses.

Gefördert werden:

  • der Neubau, der Umbau und
  • die Sanierung von Sportstätten sowie
  • der Ankauf bestimmter langlebiger Sportgeräte

Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein".

Richtlinie zur Projektförderung im LSV gültig ab 1. Januar 2024

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.

Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen und für den Kauf von Sportgeräten erfolgt

  • vor Beginn der Maßnahme
  • über die Kreisprüfungsausschüsse der Kreissportverbände
  • unter Verwendung der ordnungsgemäßen Antragsformulare.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.