Investitionsförderung
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitionsförderung gelten daher die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses.
Gefördert werden:
- der Neubau, der Umbau und
- die Sanierung von Sportstätten sowie
- der Ankauf bestimmter langlebiger Sportgeräte
Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein".
Richtlinie zur Projektförderung im LSV gültig ab 1. Januar 2024
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.
Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen und für den Kauf von Sportgeräten erfolgt
- vor Beginn der Maßnahme
- über die Kreisprüfungsausschüsse der Kreissportverbände
- unter Verwendung der ordnungsgemäßen Antragsformulare.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.