Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat am 18. Februar 2019 bei einem Besuch beim Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) gemeinsam mit dessen Präsident Hans-Jakob Tiessen die neu gefasste Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft Sport im Justizvollzug (LAG Sport) unterzeichnet. Die LAG Sport setzt sich seit 2009 kontinuierlich für den Sport in den Justizvollzugsanstalten ein. Sie besteht aus Vertretern des Landessportverbandes, des Justizministeriums sowie Anstaltsleitungen und Sportbediensteten aus der Vollzugspraxis. “Durch diese konstruktive Zusammenarbeit konnte zum Beispiel das Angebot der Fortbildungen für Bedienstete, die Sport mit Gefangenen anleiten, angepasst werden. Die LAG Sport hat außerdem Sportkonzepte für den Justizvollzug fortentwickelt, zum Beispiel damit nach der Fertigstellung der Sporthallen in den Justizvollzugsanstalten Neumünster und Schleswig der Gefangenensport weiter verbessert werden konnte. Einen neuen Schwerpunkt werden wir künftig auf den Behandlungssport legen“, erklärte Sütterlin-Waack.
LSV-Präsident Hans-Jakob Tiessen hob die große Bedeutung des Sports im Justizvollzug hervor: „Der Sport hat in den Anstalten vielfältige positive Funktionen. Er fördert die Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft, bietet neue Erfahrungen in vielerlei Hinsicht und spielt besonders für junge Strafgefangene in Zusammenhang mit ihrer körperlichen Entwicklung eine zentrale Rolle. Darüber hinaus bietet die Organisation des Sports in der Anstalt demokratische Beteiligungsmöglichkeiten für Gefangene z.B. bei der Programm- und Angebotsgestaltung. Daher unterstützt der Landessportverband mit seinen Vereinen sowie den qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern gerne die Bestrebungen des Justizministeriums, die Sportangebote im Justizvollzug künftig noch weiter auszubauen.“
Die LAG Sport will mit der überarbeiteten Geschäftsordnung die Justizvollzugsanstalten noch bedarfsorientierter und flexibler unterstützen. Schwerpunktmäßig wird sich die LAG mit dem Thema Behandlungssport beschäftigen. Das Justizministerium plant in diesem Jahr Behandlungssport, neben den derzeitigen Sportangeboten aus den Bereichen Freizeitsport, Fitness- und Gesundheitssport, einzuführen und gesetzlich zu normieren. Behandlungssport schließt Maßnahmen zur Förderung sozialer Kompetenzen ein und soll gleichfalls Bestandteil von Diagnostik und Vollzugs- und Förderplanung werden. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, bei der Schleswig-Holstein in diesem Jahr den Vorsitz hat, wird sich mit dem Thema Behandlungssport im Justizvollzug befassen.
Auf der Agenda der LAG steht zudem eine engere Kooperation mit dem organisierten Sport als Überleitung auf die Zeit nach der Haft. Durch das Erlernen strukturierter Freizeitgestaltung sollen die Rückfallgefahr verringert und der Opferschutz gestärkt werden. Dabei helfen auch die hauptamtlich tätigen Sportbeamten, die zum Beispiel Projekte wie „Anstoß für ein neues Leben“ der DFB-Stiftung Sepp Herberger in der Jugendanstalt Schleswig durchführen.
Sport im Justizvollzug ist wichtig, da er dazu beiträgt, den Inhaftierten einen angemessenen Umgang mit Erfolg und Misserfolg, die Bewältigung von Konflikten und die Einsicht in die Notwendigkeit von Regeln zu vermitteln. Mannschaftssport zwingt zur gemeinsamen Lösung von Aufgaben und fördert den Aufbau von Vertrauen und Respekt gegenüber anderen Menschen. Zudem bietet er die Möglichkeit, die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen, die eigenen Grenzen zu erfahren und Aggressionen abzubauen. Positive Erfahrungen im Sport erzielen Selbstvertrauen, woran es den Gefangenen in der Regel mangelt. „Damit trägt der Sport im Justizvollzug ebenso wie alle anderen Maßnahmen der Vollzugsgestaltung dazu bei, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, so Sütterlin-Waack abschließend.