Änderung der Richtlinien für die ZUG-Förderung zum 01. November 2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bagatellgrenze (Mindestfördersumme) für Förderanträge von derzeit 5.000 € auf 10.000 € erhöht, gültig ab dem 1. November 2024. Das bedeutet, dass viele kleinere Sportvereine bzw. kleinere Flutlichtanlagen nicht mehr von der 25%-Förderung profitieren können, wenn die neue Mindestfördersumme nicht erreicht wird. Um die aktuelle Förderung zu nutzen, müssen Sie Ihren Antrag bis 31. Oktober 2024 einreichen.

Wichtig: Eine Antragstellung verpflichtet Sie nicht zur Umrüstung, sichert Ihnen aber die Chance auf 25 % Förderung – zusätzlich zur Landessportförderung. Kontaktieren Sie unseren Partner und stellen Sie gemeinsam mit Lumosa unverbindlich den Antrag für Ihre Flutlichtumrüstung auf LED.

Kontaktieren Sie Lumosa jetzt!

E-Mail: info(at)lumosa.de Telefon: +49 7221 4052

Das Lumosa-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Sichern Sie sich die Förderung, bevor es zu spät ist.

Den Artikel zur überarbeiteten Kommunalrichtlinie (KRL) finden sie hier:
https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024#:~:text=Die%20Mindestzuwendungsh%C3%B6he%20wird%20auf%2010.000%20Euro%20angehoben