Im Bereich des Sports hat es eine Neuerung gegeben. Es besteht nun die Möglichkeit des Zuschauens für je eine Aufsichtsperson von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4). Es soll jedoch gewährleistet werden, dass nur eine Aufsichtsperson pro Familie, also pro Kind oder mehrerer Geschwisterkinder, anwesend ist.
Die aktuelle Fassung der Landesverordnung ist hier einsehbar.