Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 1. September 2020 eine Anpassung der Corona-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab dem 2. September 2020 und bis zum 4. Oktober 2020. Ziel der verabschiedeten Beschlüsse in Schleswig-Holstein ist auch, eine größere Einheitlichkeit insbesondere zwischen den norddeutschen Ländern herzustellen.
Im Bereich des Sports hat es eine Neuerung gegeben. Es besteht nun die Möglichkeit des Zuschauens für je eine Aufsichtsperson von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4). Es soll jedoch gewährleistet werden, dass nur eine Aufsichtsperson pro Familie, also pro Kind oder mehrerer Geschwisterkinder, anwesend ist.
Die aktuelle Fassung der Landesverordnung ist hier einsehbar.