Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 26. Juni 2020 weitere Anpassungen an die Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Demnach bleiben im Bereich der Veranstaltungen Sportdarbietungen weiterhin auf den Außenbereich beschränkt. Für die Gastronomie entfällt die Begrenzung der Öffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr.
Die angepasste Verordnung finden Sie hier. Sie ist gültig ab dem 29. Juni und tritt zum Ende der Schleswig-Holsteinischen Sommerferien am 9. August außer Kraft
Einen Veranstaltungsstufenplan und eine Checkliste für private Veranstaltungen finden Sie hier unter dem Punkt "Veranstaltungen".
Den Link zur dazugehörigen Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier.