Aufgrund des auch in Schleswig-Holstein angestiegenen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung die bereits am 29. September 2020 angekündigten Anpassungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus am 1. Oktober 2020 beschlossen. Die Anpassungen sind am 5. Oktober 2020 in Kraft getreten.
In die angepasste Landesverordnung sind insbesondere Klarstellungen und notwendige rechtliche Anpassungen aufgenommen worden. Beim Veranstaltungsstufenkonzept wird angesichts der aktuellen Zahlen der Corona-Neuinfektionen vorerst keine weitere Stufe umgesetzt. Trotz intensiven Austausches des Landessportverbandes mit der Landespolitik ist eine Änderung hinsichtlich der „10-Personen-Regel“ im Bereich Sport ebenfalls nicht vorgenommen worden.
Die aktuell geltende Verordung finden Sie hier.