Seit dem 14. Februar 2022 ist der Sportunterricht in den meisten Bewegungsfeldern eingeschränkt wieder möglich. Die aktuellen Vorgaben gelten ebenfalls für Bewegungs- und Sportangebote im Rahmen des schulischen Ganztagsangebotes. Der Spiel- und Sportbetrieb im Verein ist hiervon nicht betroffen. Hier gelten die Vorgaben der aktuell gültigen Landesverordnung.
Die wesentlichen Vorgaben für Sportangebote im Rahmen des schulischen Ganztagsangebots:
- In den Umkleideräumen und auf dem Weg zum Sportplatz/zur Sporthalle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Soweit möglich, sollen die Sport- und Bewegungsangebote im Freien stattfinden.
- Die Angebote sollen so organisiert sein, dass kontinuierlich Abstand gehalten wird und möglichst kein direkter Körperkontakt entsteht. Diese Vorgaben sind besonders dann zu beachten, wenn Bewegungs- und Sportangebote kohorten- bzw. lerngruppenübergreifend durchgeführt werden.
- Kooperationsangebote im Bereich Schwimmen sind möglich. Die geltenden Hygienepläne der Schwimmstätte sind zu beachten.
Vor Aufnahme/Wiederaufnahme eines Kooperationsangebots sollte man sich unbedingt mit der Schulleitung bzw. dem Träger des Ganztags abstimmen.