Das Landeskabinett hat gestern (5. Mai) Anpassungen an der Verordnung über die Maßnahmen gegen das sich ausbreitende Corona-Virus vorgenommen. Auch der Sport ist hiervon betroffen. So hat das Kabinett entschieden, auf den Inseln die Sportbootbesitzer mit den Dauercampern gleichzusetzen, so dass auch die Bootsbesitzer das Betretungsrecht für die Inseln erhalten. Allgemein wird daran erinnert, dass die Voraussetzung für die Lockerungen weiterhin die konsequente Einhaltung des Abstandsgebotes in der Regel von 1,50 Metern und die Beachtung der Hygieneempfehlungen wie zum Beispiel Händewaschen sind.
Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack stellte zudem klar, was bereits jetzt gilt: "Auch Sport ist möglich: im Freien und kontaktfrei unter Einhaltung der Hygienebestimmungen." Beim Fußball spreche nichts gegen Elfmeter- oder Freistoßtraining, Zweikampftraining gehe aber nicht, und geduscht werden müsse zu Hause. Eine Differenzierung zwischen Sportarten finde nicht statt. Bedingung sei die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln sowie die Einhaltung der sportartspezifischen Regeln der Landesfachverbände. Diese sind auf der Internetseite des DOSB aufgelistet.
Die angepasste Verordnung ist gültig ab Sonnabend, 9. Mai, und ist hier abrufbar.