Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie ist am 3.April in Kraft und ist gültig bis zum 30. April 2022.
Die Änderungen der Verordnung basieren auf den Anpassungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, das seit dem 3. April 2022 nur noch bestimmte Einschränkungen unter strengen Voraussetzungen zulässt.
§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
§ 5 Veranstaltungen
entfällt!
§ 11 Sport
entfällt!
Wichtige Links:
Dazugehörige Pressemitteilung der Landesregierung