Der Erfassungszeitraum der elektronischen Bestandserhebung 2025 hat am 1. Dezember 2024 begonnen und endet am 31. Januar 2025. Die Meldung des Mitgliederbestandes ist durch den Vereinsbeauftragten (Intranetnutzer*in) innerhalb dieses Zeitraums vorzunehmen, wohingegen die Vereinsstammdaten ganzjährig aktualisierbar werden können und sollen.
Unter https://s-h.lsb-be.de/ können sich die Intranetnutzer*innen jederzeit mit ihren Zugangsdaten einloggen und die Bestandsmeldung 2025 übergeben. Dabei ist wichtig, dass der o. a. Eingabezeitraum eingehalten wird.
Für die Bestandserhebung 2025 stehen den Sportvereinen wiederum drei Möglichkeiten zur Erfassung der Mitgliederzahlen zur Verfügung:
- Am einfachsten ist die Bestandsmeldung mit Hilfe eines Vereinsverwaltungsprogramms, das eine passende Austauschdatei erzeugen kann. Vorausgesetzt, die Mitgliedsdaten sind vereinsintern im Vereinsverwaltungsprogramm sauber gepflegt und die Sportarten mit den entsprechenden Fachverbänden verknüpft, so ist die Mitgliederbestandsmeldung 2025 innerhalb nur weniger Minuten abgeschlossen.
- Für den Fall, dass im Verein keine spezielle Verwaltungssoftware im Einsatz ist, können Mitgliederlisten in allen gängigen Tabellenformaten wie z.B. Excel, Open- und Libre Office im Intranet eingelesen werden.
- Natürlich ist auch eine manuelle Erfassung der Vereinsmitglieder nach Jahrgängen möglich. Um dieses etwas zeitaufwändige Prozedere zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, die Vorjahreszahlen zu übernehmen und diese dann nur an den Stellen zu verändern, wo wirklich Änderungen stattgefunden haben. Da sich z.B. die Geburtsjahrgänge nicht ändern, können viele Jahrgänge unbearbeitet bleiben, was den Aufwand erheblich reduziert.
Bitte die Vereinsdaten überprüfen!
lm Rahmen der Mitgliederbestandserhebung 2025 möchten wir Sie bitten, auch die Vereins- und Funktionsträgerdaten Ihres Vereins sowie Ihre Kommunikations- und Bankverbindungen im Internet-Portal „LSV Intranet“ zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Hilfestellung beim Eintragen der Daten finden Sie in unseren FAQ.