Zusammen mit den externen Partnern Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und Lumosa – LED Flutlicht setzt der Landessportverband (LSV) seine Informationskampagne fort.
Noch vor der Sommerpause, rechtzeitig vor dem nächsten Antragsfenster für die sog. Kommunalrichtlinie fand eine weitere Informationsveranstaltung zur Sanierung vereinseigener und öffentlicher Sportstätten statt.
Der Schwerpunkt der Veranstaltung war die Sanierung von Flutlichtanlagen und deren Förderung durch die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Ergänzt wurden die Ausführungen durch Hinweise auf andere Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie, das online-Antragsverfahren „easy-online“ sowie weitere Förderungen von Sanierungsmaßnahmen an Sportanlagen.
Viele vereinseigene wie auch öffentliche Sportstätten weisen Sanierungsbedarf auf. Häufig sind energetisch bedingte/begründete Sanierungsarbeiten durchzuführen. Flutlichtanlagen, Hallenbeleuchtungen oder veraltete Heizungsanlagen müssen erneuert werden. Oft müssen außerdem Fenster und Türen ausgewechselt oder das Dach und die Gebäudehülle gedämmt werden, um die zukünftigen Energiekosten bezahlbar zu halten.
Die Gründe für den Sanierungsbedarf sind vielfältig und Antworten auf die Fragen zum „wann“ und „wie genau“ bleiben häufig offen, erst recht, wenn es um das „liebe Geld“ geht.
Mit der Veranstaltung informierte der LSV betroffene Vereine und die öffentliche Verwaltung direkt: Welche Vorabplanungen und grundlegende Informationen werden vor Antragstellung an den Fördermittelgeber benötigt? Entsprechen die Masten den aktuellen Anforderungen und gibt es Nachbarn, die sich ggf. gestört fühlen könnten? Diese und weitere Fragen beantwortete Paul Broda von der Fa. lumosa – LED Flutlicht. Weitere Fachinformationen wurden darüber hinaus vom Förderberater der IB.SH, Thomas Grünke, vorgestellt.
Den Vereinsvertretern sollten dadurch sowohl Hinweise auf mögliche technische Umsetzungen als auch zur Nutzung bestehender Finanzierungswege (EU, Bund & Land) aufgezeigt werden. Ergänzt wurden diese Informationen durch Nutzungshinweise auf die Spendenplattform „Wir bewegen.SH“.
Alle Anwesenden waren sich einig, dass während der Veranstaltung wichtige und hilfreiche Informationen vermittelt wurden. Insbesondere der seit Frühjahr 2018 bestehende Kooperationsvertrag zwischen dem LSV und der IB.SH fand lobende Anerkennung. Durch ihn profitieren erstmalig auch die gemeinnützigen Sportvereine vom umfangreichen Förder-Know-how der IB.SH. Gemeinsam wollen der LSV und die IB.SH mit dieser Kooperation einen signifikanten Beitrag zum Abbau des Sanierungsstaus bei Sportstätten leisten. Da die Probleme um die Sanierungsvorhaben und deren Finanzierung nicht nur die vereinseigenen Sportstätten betrifft, wurden zu der Veranstaltung auch die Vertreter der Kommunalverwaltungen eingeladen, die für die öffentlichen Sportstätten verantwortlich sind. Zu der Veranstaltung konnten ca. 75 Interessierte begrüßt werden.
Nachfolgend werden Ihnen die Vorträge der Referenten als Downloads zur Verfügung gestellt:
Lumosa - moderne LED-Flutlichttechnik (komprimierte Zip-Datei: herunterladen und speichern oder mit Windows Explorer öffnen)
Lumosa - die Kommunalrichtlinie und das „easy-online“ Antragsverfahren
IB.SH - weitere Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen für Sportvereine in S-H