Der Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, Hans-Jakob Tiessen, begrüßt die heute (11. Dezember 2014) vom Schleswig-Holsteinischen Landtag im Zuge der Änderung des Glücksspielgesetzes beschlossene Anhebung der Sportförderung um 1 Million Euro, wovon künftig dem Landessportverband 900.000 Euro zukommen werden.
„Die Anhebung der Sportförderung des Landes hilft dem Landesportverband, gestiegene Kosten und zunehmende Aufgaben – etwa im sozialen und integrativen Bereich - zu bewältigen“, sagte Tiessen. „Damit sind wir auf dem Weg zu einer den tatsächlichen gesellschaftlichen Leistungen des Sports entsprechenden Unterstützung durch das Land einen guten Schritt vorangekommen. Die Anhebung der Sportförderung entspricht darüber hinaus der Erkenntnis, dass die Investition in den Sport ein Vielfaches an Mehrwert für die Gesellschaft erbringt. Nicht umsonst ist der Sport ja sogar als Staatsziel in der Landesverfassung festgeschrieben“, so der LSV-Präsident.
Tiessen bewertete auch die durch den Landtag für 2015 beschlossenen Sondermittel von zwei Millionen Euro zur Sportstätten- und Schwimmbadsanierung als ein „gutes erstes Signal, dass seitens der Politik eine intakte Sportstätteninfrastruktur als unverzichtbare Grundlage sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport anerkannt wird.“ Eine jüngst vom Landtag durchgeführte Untersuchung hatte einen Sanierungsstau allein bei kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein in Höhe von 55 Millionen Euro ergeben. „Ich habe daher die Erwartung, dass in den kommenden Jahr seitens des Landes weitere nennenswerte Beiträge zur Sportstättensanierung in Schleswig-Holstein erbracht werden“, so Tiessen weiter.