- Ausübung von Sport unter Bedingungen gestattet
- Startsignal zum Wiedereinstieg in das Vereinsleben
Der Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV), Hans-Jakob Tiessen, hat heute (16. Mai) die neue Corona-Landesverordnung und die resultierenden weiteren Lockerungen für die Ausübung von Sport positiv bewertet:
„Ich begrüße die Entscheidung der Landesregierung, nunmehr die Möglichkeit der Nutzung nahezu aller Sportanlagen drinnen und draußen geschaffen zu haben − unter genau festgelegten Bedingungen. Für die über 2.500 im Landessportverband organisierten Sportvereine ist dies das lang erhoffte Startsignal zum Wiedereinstieg in ein reguläres Vereinsleben“, so Tiessen.
„Die Sportvereine haben sich gerade in dieser Krise als stabile gesellschaftliche Kraft mit einer sehr hohen sozialen Bindungsfähigkeit erwiesen. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Sportvereine auch diese nächste Phase der Lockerungen mit einer hohen Eigenverantwortung erfolgreich begleiten werden. Dabei ist eines klar: Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden. Oberstes Gebot ist und bleibt die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung. Die Pandemie muss weiter erfolgreich eingedämmt werden. Ein verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln aller Sportlerinnen und Sportler wird hierbei einen wichtigen Beitrag leisten können“, so der LSV-Präsident weiter.
Tiessen richtete dabei auch schon den Blick in die Zukunft: Perspektivisch müsse auch die Öffnung der Schwimmbäder für den Vereinssport geprüft werden. „Das Schwimmen ist für die Menschen in unserem Land zwischen den Meeren elementar. Es gibt hervorragende Konzepte der Schwimmverbände auf Landes- und Bundesebene, wie auch für den Schwimmsport und die Schwimmausbildung ein behutsamer Wiedereinstieg unter Einhaltung aller erforderlichen Gesundheitsregeln ermöglicht werden kann“, sagte Tiessen.
Hinweis: Die neue Verordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 16.05.2020, die am 18.05.2020 in Kraft tritt, finden Sie hier.