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Neue Verordung der Landesregierung betrifft auch den Sport in Schleswig-Holstein

Am 1. Mai 2020 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung eine neue Ersatzverkündung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein bekanntgegeben.

Darin enthalten sind auch Regelungen, die den Sport betreffen. Diese sind zu finden unter §6, Absatz 3 in den Punkten Nr. 6 und 11. Die neuen Bestimmungen treten am 4. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. Die wesentlichen Inhalte der neuen Regelungen finden Sie zudem in unseren Corona-FAQs unter „Sportbetrieb“.