Positionierung des LSV zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026

Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.

Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) begrüßt den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der gleichberechtigten Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Der LSV sieht dabei den Sport als einen unverzichtbaren Bestandteil der Ganztagsbetreuung für die körperliche und geistige Gesundheit der Schüler*innen an und steht zur Verfügung, die Umsetzung aktiv zu begleiten. Um die Umsetzung dieses Anspruchs erfolgreich zu gestalten, müssen jedoch eine Reihe von Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der LSV hat daher einige Handlungsempfehlungen formuliert.

 

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