Anträge an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein ab sofort möglich.
Unter diesem Text finden Sie die 'Richtlinie über die Förderung interkultureller Sportvereine in Schleswig-Holstein', die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2017, Ausgabe 14. August 2017, veröffentlicht und in Kraft getreten ist. Sie ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.
Dort finden Sie auch ein Antragsformular, das bei Interesse und gegebenen Voraussetzungen an die Zuschuss-vergebende Institution, das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, gerichtet werden kann.
Wichtig:
Die Zuschüsse aus dieser Richtlinie werden ausschließlich über das o.g. Ministerium vergeben, Ansprechpartner ist Herr Sielaff, Telefon 0431-988-3085.
Richtlinie über die Förderung interkultureller Sportvereine in Schleswig-Holstein
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung