Das Leistungssportkonzept des Landessportverbandes Schleswig-Holstein wurde 2021 auf der Grundlage der Diskussionen um die Leistungssportreform entwickelt. Ziel war es, den Abstimmungsprozess zwischen den Beteiligten zu optimieren und für alle Sportler*innen vergleichbare Rahmenbedingungen (auch länderübergreifend) zu schaffen. Der Ausschuss Leistungssport hat das Leistungssportkonzept 2022 unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus dem Sportentwicklungsplan weiterentwickelt.
Die Förderung des Nachwuchsleistungssports gehört zu den wesentlichen Handlungsfeldern und ist das zentrale Anliegen der Leistungssportförderung auf Landesebene. Gefördert werden insbesondere Lehrgänge, Trainings- und Wettkampfprogramme, die Beschäftigung von Leistungssportpersonal (v.a. Trainer*innen) sowie sportwissenschaftliche, sportmedizinische und soziale Betreuungsmaßnahmen.
Die Organisation, Durchführung und Finanzierung des Leistungssports in Schleswig-Holstein sind grundsätzlich Angelegenheit der Landesfachverbände.
Der Landessportverband Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und entscheidet im Rahmen seiner sportartübergreifenden Richtlinienkompetenz über die Verteilung der Fördermittel gemäß der festgelegten Fördersystematik. Die Vergabe von Fördermitteln ist für vier Jahre festgeschrieben und gibt damit den Verbänden eine gute Planungssicherheit für die weitere leistungssportliche Entwicklung ihrer Sportart. Mit der Förderung ist die Zielsetzung verbunden, die Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Sportler*innen aus Schleswig-Holstein zu unterstützen.
Förderberechtigt sind Olympische Verbände sowie Nicht-Olympische Verbände mit ihren Programmsportarten der Olympischen Spiele und der World Games, die die Fördervoraussetzungen erfüllen:
- Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein und im Deutschen Olympischen Sportbund
- Nachweis angemessener Eigenbeträge für die Finanzierung des Leistungssports
- Vorlage eines abgestimmten Leistungssportkonzeptes und Anerkennung des Strukturplans des Spitzenverbandes