April 2010
Grundlage eines gezielten Leistungsaufbaus im Spitzensport ist die Sichtung und Ausbildung von Talenten. Im Rahmen der individuellen Förderung unterstützt Schule auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen sportlichen Begabungen. Deshalb soll die Schnittstelle Schule-Leistungssport weiterentwickelt werden.
Das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, der Landessportverband Schleswig-Holstein
(LSV) und der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) haben sich zum Ziel gesetzt, sportlich hochbegabten Schülerinnen und Schülern des Landes Schleswig-Holstein in den Schwerpunktsportarten mit den Partnerschulen des Leistungssports ein Angebot zu unterbreiten, in dem sportliche Förderung und schulische Belange in Einklang gebracht werden. Diese Förderung ist den ethischen Prinzipien eines humanen Leistungssports verpflichtet, beinhaltet Maßnahmen der Dopingprävention. Verstöße gegen das Doping-Verbot werden mit dem Ausschluss von jeglichen Förderungen geahndet. Die Partnerschulen des Leistungssports kooperieren mit dem Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein.
l. Aufnahmekriterien für eine Partnerschule des Leistungssports
1. Zugang zu Partnerschulen des Leistungssports haben die sportlich talentiertesten Kinder und Jugendlichen entsprechend den von den Fachverbänden formulierten Kriterien und Sichtungsmaßnahmen. Die Auswahl erfolgt nach von den Verbänden festgelegten, transparenten Leistungskriterien.
2. Die Auswahl der Sportschülerinnen und -schüler hinsichtlich der sportlichen Voraussetzungen liegt in der Zuständigkeit der Fachverbände, diejenige über die schulische Eignung bei der Schule.
3. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme an der Schule liegt in der Verantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
4. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Partnerschule des Leistungssports ist eine sportmedizinische Unbedenklichkeitserklärung.
II. Verpflichtungen des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-HoIstein und des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein
1. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird an den ausgewählten Partnerschulen des Leistungssports im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die anfallenden Aufgaben an der Schnittstelle Schule-Leistungssport eine Koordinatoren-Stelle einrichten. Alternativ können die Stunden auch extern finanziert werden.
2. Das Innenministerium sichert im Rahmen der Sportförderrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung die finanziellen Rahmenbedingungen ab.
3. Das Ministerium für Bildung und Kultur, das Innenministerium und der Landessportverband wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit dem Schulträger darauf hin, dass den Partnerschulen des Leistungssports geeignete Sportstätten und Trainingsgeräte zur Verfügung stehen.
III. Verpflichtungen der Fachverbände, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein
1. Die Fachverbände der Schwerpunktsportarten legen ein von ihrem Vorstand beschlossenes Leistungssportkonzept vor, das mit der Schule abgestimmte Aussagen zur Kooperation mit der/den Partnerschule/n des Leistungssports enthält. Das Leistungssportkonzept muss insbesondere Aussagen zum Anti-DopingProgramm des jeweiligen Verbandes beinhalten.
2. Die Fachverbände gewährleisten durch den Einsatz ihrer Verbandstrainer/innen ein qualitativ hochwertiges Training für die Sportschüler/-innen. Sie sind ggf. bereit, im Rahmen ihrer Kapazitäten Sportangebote für die Schule einzurichten.
3. Die Fachverbände informieren die Schulen über die Saisonplanung und stellen ihnen die Trainings- und Wettkampfpläne so früh wie möglich zur Verfügung.
4. Die Fachverbände benennen jeweils eine/n Koordinator/in als Ansprechpartner/in für die Schule, den LSV und den OSP.
5. Die Fachverbände erstellen eine Dokumentation für jede/n Sportschüler/in, aus der die sportliche Leistungsentwicklung sichtbar wird, und stellen die Ergebnisse bei Bedarf in anonymisierter Form zur Verfügung.
6. Alle in einer Partnerschule des Leistungssports geförderten Sportschüler/innen werden mindestens einmal jährlich sportmedizinisch untersucht.
7. Der LSV sichert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch Zuwendungen an die Fachverbände die Bezahlung der Verbandstrainer/innen ab.
8. Der OSP stellt für Sportschüler/innen seine Räumlichkeiten und Personalressourcen im Rahmen seiner Serviceleistungen zur Verfügung.
9. Der OSP fördert Sportlerinnen und Sportler (A-D/C-Kader) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Kostenübernahme für individuelle Fördermaßnahmen, z.B. durch das Nachholen von versäumtem Unterricht, Hausaufgabenbetreuung, etc.
10. Für Sportschüler/innen, die aus dem leistungssportlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb ausscheiden, werden umfassende Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen ergriffen, soweit die personellen und finanziellen Ressourcen dies ermöglichen.
IV. Verpflichtungen einer Partnerschule des Leistungssports gegenüber den Sportschülerinnen und -schülern, den Fachverbänden, dem Landessportverband Schleswig-Holstein und dem Olympiastützpunkt Hamburg I SchleswigHolstein
1. Die Schulkonferenz fasst den Beschluss, eine Partnerschule des Leistungssports werden zu wollen. Die Schule verpflichtet sich durch Aufnahme in ihr Schulprogramm zur Erfüllung der schulischen Zielsetzungen dieser gemeinsamen Erklärung. Gemäß SchulG S3(1) Satz 3 ist der Schulträger vor der Beschlussfassung zu hören.
2. Der/die Koordinator/in sorgt für eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Klassenlehrern/innen und den Trainern/innen der beteiligten Fachverbände und dem OSP.
3. Die Schule sichert den Sportschülerinnen und -schülern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rücksichtnahme bei der Koordination der terminlichen Erfordernisse von Schule und Training / Wettkampf zu. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit von Freistellungen für Training, Lehrgänge und Wettkämpfe im Rahmen der abgestimmten Jahresplanung. Die schulischen Leistungen müssen eine Freistellung rechtfertigen. Schulische Abschlüsse dürfen nicht gefährdet sein.
4. Die Schule berät die Sportschülerinnen und -schüler hinsichtlich ihrer Schullaufbahn. Sportschülerinnen und -schüler, die aus dem leistungssportlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb ausscheiden und in eine andere Klasse oder eine andere Schule wechseln wollen, werden von der Schule in diesem Prozess umfassend beraten und unterstützt. Auf diese Praxis werden die Eltern bei der Aufnahme ihres Kindes in geeigneter Form hingewiesen (s. III. 10).
5. Die Schule verpflichtet sich, die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung des LSV anzuerkennen und die Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die Gefahren des Dopings aufzuklären.
V. Antragsverfahren
1. Antragstellung:
Anträge auf Anerkennung als Partnerschule des Leistungssports sind durch den jeweiligen Schuleiter/die Schulleiterin zu stellen und an das Ministerium für Bildung und Kultur, Fachaufsicht Sport einzureichen. Dem Antrag müssen beigefügt werden:
• der Beschluss der Schulkonferenz auf Einrichtung einer Partnerschule des Leistungssports
• ein Unterstützungsschreiben des Schulträgers
• das Schulprogramm bzw. Schulprofil
• das Konzept für die Ausgestaltung einer Partnerschule des Leistungssports im Sinne des Anforderungsprofils
• ein Unterstützungsschreiben des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein
2. Vergabe des Titels:
Ein Gremium bestehend aus je einem Vertreter des Ministeriums für Bildung und Kultur, des Innenministeriums/Bereich Sport, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und des Olympiastützpunktes trifft die Entscheidung über die Vergabe des Titels "Partnerschule des Leistungssport". Die Entscheidung der Partner muss einstimmig erfolgen. Die Verleihung/Vergabe des Titels erfolgt durch das Ministerium für Bildung und Kultur.
3. Laufzeit:
Die Anerkennung als Partnerschule des Leistungssports erfolgt für einen olympischen Zyklus, erstmalig beginnend mit dem Tag der Anerkennung. Während dieser Zeit legen die Schule und die kooperierenden Sportfachverbände jährlich einen Bericht über ihre Arbeit im Rahmen der Partnerschule des Leistungssports vor. Die Laufzeit verlängert sich für die Dauer des nächsten olympischen Zyklus automatisch, sofern keiner der unterzeichnenden Partner vor Ablauf des Zyklus Widerspruch gegen die Anerkennung einlegt.
VI. Steuerung
1. Auf Landesebene besteht eine Steuerungsgruppe mit je einer Vertreterin/einem Vertreter der beteiligten Ministerien, des Landessportverbandes und des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein sowie den Schulleiterinnen/Schulleitern der Partnerschulen. Die Steuerungsgruppe tagt mindestens einmal/Jahr. Sie wertet die Berichte der beteiligten Schulen aus und fasst ggf. Beschlüsse im Sinne der effizienten Umsetzung der gemeinsamen Erklärung. Sie kann sich eine Geschäftsordnung geben.
2. Die Schule benennt eine Koordinatorin/einen Koordinator „Partnerschule des Leistungssports", die/der im Zusammenwirken mit der Schulleitung, dem Schulträger und dem LSV für die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung zuständig ist. Die Koordinatorin/der Koordinator berichtet jährlich der Steuerungsgruppe.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht.
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