I Präambel
Die Entwicklung des Sports im Justizvollzug in Deutschland wird in den meisten Fällen von den Justizvollzugsanstalten gemeinsam mit den örtlichen Sportorganisationen getragen. In der Charta des Deutschen Sports von 1966 heißt es, dass Sport auch nonverbal und multikulturell funktioniert, Toleranz und Integration fördert, für Entspannung sorgt und Aggressionen mindern kann. Der organisierte Sport in Deutschland hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese sozialen Funktionen auch denen gegenüber zum Tragen zu bringen, die gesellschaftlich und sozial am Rande stehen.
Unter dem Motto „Sport für alle“ wurde die gesellschaftspolitische Mitverantwortung für soziale Randgruppen, zu denen auch Inhaftierte im Justizvollzug gehören, vom Deutschen Sportbund initiiert. Aktuell finden sich die Themen Migration, Integration und Prävention im Focus der Formel der sozialen Offensive des Sports wieder.
Inhalte und Ziele
Bei einem Blick auf die geschichtliche Entwicklung des Sports im Justizvollzug fällt auf, dass zunächst Sport für Strafgefangene aus Gründen der Teilhabe und Aufhebung von Ungleichheiten gefordert wurde. Es folgten Programme unter Resozialisierungsaspekten, zum sozialen Lernen durch Sport, zum Erwerb von Sport- und Bewegungskompetenz, zur Eingliederung in Sportvereine und zur Entwicklung ausreichender Freizeitkompetenz für die Zeit nach der Haftentlassung.
Sport bildet vielerorts die Brücke von innen nach außen. Durch Sportbegegnungen und Teilnahme an Punktrundensystemen werden soziale Beziehungen neu gewonnen bzw. erhalten. Sportangebote in den Anstalten werden in erster Linie durch das Engagement Ehrenamtlicher aus Vereinen und Verbänden, sowie durch engagierte Bedienstete getragen.
Es ist unbestritten, dass Sport zu einem umfangreichen und sehr beliebten Freizeitangebot im Vollzug geworden ist und Problemlagen, die in Gewalt, in Drogen und in multikultureller Verdichtung ihre Ursachen haben, entgegenwirkt.
Präventive Wirkung durch Sportangebote im Justizvollzug
Die LAG ist sich einig, dass Sportangebote im Vollzug hoch präventiv wirken. Das haben Besuche in mehreren Anstalten und Gespräche mit Verantwortlichen bestätigt.
Zum Stellenwert des Sports im Vollzug hat die LAG folgende Thesen formuliert:
- Sportangebote sind wesentlicher Bestandteil des Freizeit- und Behandlungsan-gebots im Vollzug und bei Gefangenen beliebt. Viele Insassen wählen Sport, weil sie sich danach besser, entspannter und zufriedener fühlen.
- Sport stellt für die Gefangenen ein Ziel dar. Er wirkt der Lethargie entgegen. Das Sportgeschehen ist ein positives Kommunikationsfeld und ein Erfahrungsbereich, in dem Regeln akzeptiert, eingehalten und kontrolliert werden können.
- Die Gesamtheit sportlicher Aktivitäten stellt einen wirksamen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens im Anstaltsalltag dar. Das Anstaltsklima, die Bezugsebenen zwischen Gefangenen untereinander und zu Bediensteten werden positiv, akzeptierend und kooperativ wahrgenommen. In vielen Fällen hat erst der Sport
Beziehungsaufnahmen zwischen Mitarbeiter/innen/n und Gefangenen ermöglicht.
- Die Organisation des Sports in der Anstalt bietet Beteiligungsmöglichkeiten für Gefangene, z. B. im Gefangenensportverein oder bei der Programm- und Angebotsgestaltung. Sport findet in multikulturellen Gruppen statt, so dass integrative und toleranzfördernde Wirkungen erzielt werden können.
- Durch ein differenziertes Angebot werden eigenes Können in einer Sportart ge-zeigt und erfahren. Neue Sportformen werden erprobt, gelernt und trainiert. Gefangene lernen zu lernen und erfahren Erfolg durch Üben und Wiederholen.
- Mannschaftssport fördert Kooperation, Kommunikation und soziales Verhalten sowie Teamfähigkeit. Transferleistungen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn entsprechende Interventionen und Moderationen durch Übungsleiter bzw.
andere Fachkräfte möglich sind.
- Die Qualität der Sportangebote und deren Wirkungen hängen wesentlich von personellen Ressourcen und deren Qualitäten ab.
- Methodische und didaktische Vorbereitungen, Zielformulierungen, Beobachtungs- und Interventionsfähigkeiten sowie Transferleistungen sind notwendige, qualitative Merkmale für Sportfachkräfte im Justizvollzug. Die Herstellung von Verbindungen zur Arbeitswelt und zur Lebenssituation der Gefangenen erfordern teilweise spezifische Kompetenzen der Intervention sowie eine besondere Kommunikationsfähigkeit.
- Sport hat wie kaum ein anderes Medium Zugangschancen insbesondere zu auf-fälligen Jugendlichen, da er Ausdruck von Jugendkultur ist. Gerade für Jugendliche im Alter von 16 – 19 Jahren spielt Sport im Zusammenhang mit körperlicher Entwicklung eine zentrale Rolle. In dieser Entwicklungsphase, die häufig von Verunsicherung und der Suche nach eigener Identität geprägt ist, gewinnen Sportangebote eine über die Kompensation hinaus gehende Bedeutung. Daher ist der Weiterentwicklung von Sportangeboten im Jugendvollzug hohe Priorität einzuräumen.
- Sport wird in differenzierter Form als zielgruppen- und problemorientiertes Ange-bot im Justizvollzug sowohl als therapeutische Maßnahme als auch für Integration eingesetzt. Die personellen Ressourcen der Anstalten reichen derzeit nicht aus, um qualitativ (Sportlehrer) und quantitativ (Übungsleiter) auf die Klientel konzeptionell abgestimmte als auch verlässliche Angebote vorzuhalten.
Gemäß § 39 des Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe in Schleswig-Holstein vom 19.12.2007 kommt „dem Sport ... bei der Erreichung des Vollzugsziels eine besondere Bedeutung zu. Er kann neben der sinnvollen Freizeitgestaltung auch zur Diagnostik und gezielten Behandlung eingesetzt werden. Es sind ausreichende und geeignete Angebote vorzuhalten, um den Gefangenen eine sportliche Betätigung von mindestens zwei Stunden wöchentlich zu ermöglichen“.
Um diesem Anspruch der Gefangenen im Vollzug der Jugendstrafe gerecht zu werden, werden derzeit die Jugendanstalt Schleswig sowie die Justizvollzugsanstalt Neumünster mit eigenen Sporthallen ausgestattet. Dagegen ist die Ausstattung der Anstalten Kiel und Lübeck mit einer Sporthalle derzeit noch nicht absehbar.
II Gründung der LAG
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) “Sport im Justizvollzug” hat sich am 6. Oktober 2009 im Rahmen einer Sitzung der Projektgruppe „LAG Sport im Justizvollzug“ in der JVA Kiel konstituiert. Der LAG gehören auf Vorschlag der Projektgruppe folgende Personen an:
- Herr Alisch (JVA Neumünster)
- Frau Berthel (JVA Kiel)
- Herr Prof. Dr. Bliesener (Institut für Psychologie der CAU Kiel)
- Frau Bosy-Renders (MJGI)
- Herr Brandewiede (JVA Lübeck)
- Frau Henningsen (MJGI)
- Herr Niggemann (Landesportverband S.-H.)
- Herr Oehlert (JVA Schlesig)
- Herr Tiedje (Sportjugend S.-H.)
Herr Bliesener wurde auf der konstituierenden Sitzung zum 1. Vorsitzenden, Herr Niggemann zum 2. Vorsitzenden der LAG gewählt und eine Geschäftsordnung verabschiedet. Außerdem hat sich die LAG die folgenden Aufgaben zu eigen gemacht.
III Aufgaben der LAG
- Entwicklung eines Rahmenkonzeptes für den Sport im Justizvollzug
D Konzept berücksichtigt die verschiedenen Vollzugsformen und benennt a) die Ziele des Sports und b) die Grundlagen der Zielerreichung. Dabei wird Sport als Mittel der Diagnose und Behandlung, zur Gestaltung der Freizeit, zur Erhaltung der Gesundheit, zur Vermittlung individueller und sozialer Ressourcen und zur Integration in Sportvereinen verstanden. Bezüglich der Grundlagen der Zielerreichung einigt sich die LAG auf die Darstellung der Organisation des Anstaltssports, der Sicherung einer ausreichenden Personalausstattung, der vorhandenen Sportanlagen im Innen- und Außenbereich und der Spiel- und Sportgeräte, der Sicherung der erforderlichen Sportangebote, der Standards und Qualitätsmerkmalen, der Effektivität des Sports, Standards für eine angemessene Sportkleidung, der Initiierung von besonderen Sportprojekten innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalten, der Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Sportübungsleiter/-innen, der Zusammenarbeit mit Sportvereinen und der wissenschaftlichen Begleitung.
- Entwicklung von Anstaltskonzepten für den Sport in den Justizvollzugsanstalten, der Jugendanstalt Schleswig und der Jugendarrestanstalt Moltsfelde
Diese Anstaltskonzepte sollen folgende Inhalte haben: Die Analyse und Bewertung der Sportangebote in der Anstalt, die Überprüfung der Umsetzungsmöglichkeiten des Rahmenkonzepts, die Empfehlung von Maßnahmen zur Umsetzung.
- Beratung der Vollzugsanstalten und des Justizministeriums zur Förderung des Sports
Hierzu gehören auch Vereinbarungen mit den Anstalten über die Beratungsintervalle und außerplanmäßige Beratungen.
- Unterstützung der Anstalten bei der Öffentlichkeitsarbeit
Dies können beispielsweise Vereinbarungen über die Inanspruchnahme der LAG bei der Öffentlichkeitsarbeit sein.
IV Bisherige Aktivitäten der LAG
Seit der konstituierenden Sitzung am 6.10.2009 in der JVA Kiel hat sich die LAG vier weitere Male zur gemeinsamen Sitzung getroffen, am 20.1.2010 in der Jugendanstalt Schleswig, am 5.5.2010 in der JVA Neumünster, am 8.9.2010 im Haus des Sport in Kiel und am 10.11.2010 im Institut für Psychologie der CAU. Unter Einbezug der Projektgruppensitzung am 27.4.2009 in der JVA Lübeck wurden bisher alle großen Justizvollzugsanstalten des Landes besucht und die Mitglieder der LAG konnten sich einen direkten Eindruck vom derzeitigen Sportangebot und den Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung in den einzelnen Anstalten machen. Bei den vier Anstaltsbegehungen wurde von der LAG auch sehr intensiv die Gelegenheit genutzt, mit den jeweiligen Sportbeauftragten der Anstalten zu sprechen, um den aktuellen Stand zu beschreiben, aber auch um Maßgaben und Wünsche an die zukünftigen Sportkonzepte zu diskutieren.
V Zustandsbeschreibung aus Sicht der LAG
Die aktuelle Situation des Sportangebots in den JVAen Kiel, Lübeck und Neumünster bzw. der Jugendanstalt Schleswig und der ihr zugehörigen Teilanstalt Neumünster stellt sich der LAG wie folgt dar:
Sport-Angebot in der JVA Kiel (Stand: 6.10.2009)
Übungsleiter
Die JVA Kiel verfügt über keinen hauptamtlichen Sportbediensteten. Alle mit dem Sport zusammenhängenden Aufgaben (administrativer Art, Gerätebeschaffung und – pflege, Kontaktpflege zu externen Kräften etc.) wird von einer Abteilungsleitung als Nebenaufgabe zu ihrer originären Tätigkeit erledigt.
Unter den Bediensteten der JVA Kiel gibt es sechs, in der zur JVA Kiel gehörigen Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg gibt es drei lizenzierte Übungsleiter. Drei dieser neun Übungsleiter nehmen Aufgaben im Sport in der Funktion als Übungsleiter wahr, jeweils einer in Kiel und zwei in Rendsburg. Dies ebenfalls als Nebenaufgabe zu ihren originären Tätigkeiten.
Sämtliche Tätigkeiten, die den Gefangenensport betreffen, hängen von den personellen Kapazitäten ab. Das führt dazu, daß eine angemessene Betreuung oder kontinuierliche Durchführung des Gefangenensports in der JVA Kiel nicht möglich ist.
Sportstätten
Für die Durchführung des Sports in der JVA Kiel stehen der Mehrzweckraum und der Sportplatz auf dem Freistundenhof zur Verfügung.
Da der Mehrzweckraum auch als Kirche und als Besuchsraum Verwendung findet, hängt die Erweiterung des Sportangebots auch stets von den Kapazitäten des Mehrzweckraumes ab. Ferner kann der Mehrzweckraum in zeitlicher Hinsicht nur eingeschränkt genutzt werden, beispielsweise nur bis zum abendlichen Einschluß der Gefangenen. Der Mehrzweckraum ist 10,5 m x 17 m groß. Tore sind nicht vorhanden, mobile Basketballkörbe sowie Tischtennisplatten können aufgestellt werden, ein Volleyballnetz lässt sich aufspannen. Körperbetonte Sportarten wie Handball oder Fußball sind dort nicht zugelassen, da die Verletzungsgefahr, z. B. durch Anbauten, Mauervorsprünge, notwendige Haken in den Wänden oder Teile der Einrichtung eine enorme Verletzungsgefahr darstellen.
Der Sportplatz auf dem Freistundenhof hat die Ausmaße eines Handballfeldes, es sind zwei Tore vorhanden. Für die Freistunden wurde ein Basketballkorb aufgestellt.
Der Sportplatz ist bei geringer Feuchte glatt und für eine sportliche Nutzung zu gefährlich, so dass Außensportarten (Fußball, Handball) vom Herbst bis zum späten Frühjahr gar nicht durchgeführt werden können.
Für die Einrichtung von Fitnessräumen fehlen Geräte und Räume. Teilweise befinden sich Trimmräder auf den Vollzugsabteilungen.
Aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten ist das Sportangebot gering und nicht ausreichend. Deshalb und durch die begrenzten Gruppenstärken müssen Gefangene häufig lange auf die Teilnahme warten.
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung des Gefangenensports stehen 500 Euro pro Jahr zur Verfügung, darüber hinaus entstehende Kosten bedürfen der Absprache mit der Wirtschaftsverwaltung.
Gefangenensport ist derzeit nicht Bestandteil des Hauptschulunterrichts, eine Einführung wird derzeit geprüft.
Angebotene Sportarten
Die aufgeführten Sportarten werden jeweils einmal pro Woche angeboten, sofern die Witterung und auch die Personalsituation der JVA Kiel dies erlaubt:
- Volleyball
Unter ehrenamtlicher Anleitung einer Volleyballspielerin mit Erfahrung aus dem hochklassigen Spielbetrieb. Dauer 60 min., im Mehrzweckraum.
Montags, 18.00 – 19.00 Uhr - Mehrzweckraum
- Basketball
Ohne Anleitung. Dauer 60 min., im Mehrzweckraum.
Freitags, 18.00 – 19.00 Uhr - Mehrzweckraum
- Rückenfitness
Unter Anleitung einer lizenzierten Übungsleiterin (Schwerpunkt Rückenschule) auf Honorarbasis. Dauer 60 min., im Mehrzweckraum.
Mittwochs, 18.00 – 19.00 Uhr – Mehrzweckraum
- Autogenes Training
Unter Anleitung einer ehrenamtlichen Psychologin. Dauer 60 min., in einem Gruppenraum.
Donnerstags, 17.45 – 19.15 h – Gruppenraum Abt. 3
- Tischtennis
Sportangebot am Wochenende ohne Anleitung. Dauer bis zu 2,5 Stunden, im Mehrzweckraum.
Samstags, 14.00 – 16.00 Uhr - Mehrzweckraum
- Badminton
Sportangebot am Wochenende ohne Anleitung. Dauer bis zu 90 min., im Mehrzweckraum.
Sonntags, 14.00 – 15.30 Uhr - Mehrzweckraum
- Schwimmen (nur für lockerungsgeeignete Inhaftierte)
Unter Anleitung von einem Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes neben den originären Aufgaben. Dauer 60 min., in der Schwimmhalle der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel. Aufgrund der Personalsituation findet das Schwimmen nur sehr unregelmäßig statt.
Mittwochs, 15.45 – 17.30 Uhr - Schwimmhalle Universität Kiel
- Fußball (nur bei trockener Witterung)
Sportangebot ohne Anleitung dreimal pro Woche. Dauer je 60 min., auf dem Sportplatz des Freistundenhofes. Donnerstags, 18.00 – 19.00 Uhr
Samstags, 15.00 – 16.00 Uhr
Sonntags, 15.00 – 16.00 Uhr je Freistundenhof
Aktueller Hinweis: Aufgrund des schlechten Zustands des Bodenbelags ist der Sportplatz des Freistundenhofes seit September 2010 für den Gefangenensport vollständig gesperrt (Verletzungsgefahr). Der Mehrzweckraum stellt keine Alternative zum Sportplatz dar – er ist aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten, der Größe und Ausstattung und der baulichen Voraussetzungen nicht für die gängigen Sportarten nutzbar. Der Bau einer Sporthalle ist daher dringend erforderlich.
Sportangebot in der JVA Lübeck (Stand: 27.4.2009)
1. Personelle Situation
In der JVA Lübeck nimmt ein Vollzugsabteilungsleiter neben seiner originären Tätigkeit die Aufgabe des Beauftragten für den Gefangenensport für alle mit Sport zusammenhängenden Angelegenheiten (administrativer Art, Kontaktpflege etc.) wahr. Ein hauptamtlicher Sportbediensteter führt federführend das Sportangebot für die Gefangenen durch. Das angeleitete Sportprogramm muss unter Umständen abgesagt werden, wenn der Sportbeamte mit anderen Aufgaben betraut (Nachtdienst u. ä.) oder nicht im Dienst ist. Unter den Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes der JVA Lübeck gibt es Sportübungsleiter, die ihre Ausbildung absolviert haben bzw. sich gerade in der Ausbildung befinden. Je nach personellen Möglichkeiten wird versucht, diesen Bediensteten Gelegenheit zu geben, Sport für Gefangene anzubieten. Im Zusammenhang mit dem Projekt „Sport gegen Gewalt“ konnte seit Mitte 2009 ein externer Trainer für 4 Stunden Sport mit den männlichen Gefangenen gewonnen werden. Ein ehemaliger Bediensteter der JVA Lübeck kommt auf Honorarbasis stundenweise zur Durchführung von Gefangenensport in die Anstalt. Im Frauenbereich wird dort ein Fitnesstraining durch eine externe Trainerin angeboten.
2. Sportstätten
Für die Durchführung des Sports in der JVA Lübeck steht ein Mehrzweckraum, der auch für Besuch und andere Veranstaltungen genutzt wird, ein Kunstrasenplatz mit Beachvolleyball-Anlage, ein Fitnessraum jeweils im D- und E-Haus sowie 2 Kraftsport-/Fitnessräume im Keller des F-Hauses, ein Multifunktionsraum im Frauenvollzug sowie ein Multifunktionsraum im offenen Vollzug, ein Sportraum für die Sozialtherapie in der Arbeitshalle II und ein Fitnessraum im Sportcontainer zur Verfügung. Die Mehrzweckhalle, der Kunstrasenplatz und der Fitnessraum im Sportcontainer kann von allen Bereichen der Anstalt genutzt werden. Der im Jahre 2009 fertig gestellte Kunstrasenplatz und die Beachvolley-Anlage werden von den Gefangenen gut angenommen. Der Sport findet dort zurzeit aus Sicherheitsgründen nur überwacht statt.
3. Angebotene Sportarten
Die nachstehenden Sportarten werden jeweils einmal pro Woche durchgeführt, sofern dies die Personalsituation und die Witterung erlaubt.
Schulsport
Angeleitetes Angebot für Gefangene, die an Schulkursen teilnehmen je nach Wetterlage in der Mehrzweckhalle bzw. auf dem Kunstrasensportplatz.
Mittwochs von 09.15- 10.45 Uhr; donnerstags von 13.15-15.30 Uhr
Volleyball
Angeleitetes Angebot; je nach Wetterlage in der Mehrzweckhalle oder auf der Beachvolleyball-Anlage für U-Gefangene montags von 09.15-10-45 und donnerstags von 08.30-11.00 Uhr. Für beschäftigte Strafgefangene des G-, E- und C-Hauses sonntags von 08.30-11.00 Uhr, für Strafgefangene des D-Hauses donnerstags von
08.30-11.00 Uhr.
Fußball
- Unangeleitetes Angebot auf dem G-Hof für Inhaftierte des G-, E- und C-Hauses.
- Angeleitetes Angebot auf dem Kunstrasenplatz mittwochs für Gefangene aus der Küche, montags Fußballtraining BSG von 16.00-18.00 Uhr darüber hinaus angeleitet je nach personeller Lage nachmittags auf dem Kunstrasensportplatz bzw.
freitags vormittags 2 Stunden durch den externen Trainer.
Tischtennis
- Angeleitetes Angebot für die Gefangenen des E-, D- und G-Hauses dienstags und donnerstags von 16.00-18.00 Uhr.
- Unangeleitetes Angebot auf den Freistundenhöfen
Fitnesssport/ Kraftsport
- Angeleitetes Angebot im so genannten „Sportcontainer“ für ältere Gefangene des E- und G-Hauses, dienstags von 13.00-15.30 Uhr und freitags von 09.00-10.45 Uhr.
- Unangeleitetes Angebot in den jeweiligen Fitness-/Kraftsporträumen der einzelnen Bereiche vormittags für unbeschäftigte Gefangene, nachmittags für beschäftigte Gefangene, Dauer 60 min.
Badminton
- Angeleitetes Angebot in der Mehrzweckhalle für unbeschäftigte Gefangene des E- und G-Hauses freitags von 09.00-10.45 Uhr, für Gefangene des H-Hauses freitags von 13.30-15.00 Uhr.
Fitnesskurs Slowbody fit
- Angeleitetes Angebot durch externe Fitnesstrainerin im Multifunktionsraum des Frauenvollzugs dienstags von 17.00-18.00 Uhr.
Spinning
- Angeleitetes Angebot regelmäßig in Arbeitshalle II für Gefangene des C-Hauses; ist im Rahmen eines Trainingsplanes auch unangeleitet möglich
Ausdauerlauf
- Unangeleitet auf dem Freistundenhöfen des jeweiligen Hafthauses.
- Angeleitetes Angebot für Gefangene des C-Hauses auf dem Kunstrasensportplatz; ist im Rahmen eines Trainingsplanes auch unangeleitet möglich
- Angeleitet für Gefangene des G-Hauses auf dem Kunstrasensportplatz
Dauer jeweils max. 60 Minuten
Autogenes Training
- Angeleitetes Angebot des Psychologen in einem Gruppenraum des F-Hauses für U-Gefangene und Strafgefangene für 60 min.
4. Veranstaltungen
Im Jahr 2009 konnten für die Gefangenen wieder mehrere Turniere in der JVA Lübeck durchgeführt werden.
- Ein anstaltsinternes Fußballturnier mit 10 Mannschaften des G-, E- und CHauses.
- Im September fand erstmals auf dem Kunstrasenplatz die Norddeutsche Fußballmeisterschaft der Justizvollzugsanstalten für Gefangene statt. Die JVA Lübeck nahm mit 2 Mannschaften teil.
- Zwei anstaltsinterne Volleyballturniere mit jeweils 3 Mannschaften.
- Zwei anstaltsinterne Tischtennisturniere.
- Ein Kraftsport-Vergleichswettkampf.
- Vier Skatturniere und ein Schachturnier.
Sportangebot in der JVA Neumünster und der JA Schleswig Teilanstalt Neumünster (Stand: 5.5.2010)
1. Personelle Situation
Zur Zeit gibt es unter den Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienst der JVA
Neumünster 12 engagierte Sportübungsleiter, die ihre Ausbildung im Bildungswerk Malente absolviert haben bzw. sich gerade in der Ausbildung befinden. Grundsätzlich wird eine C-Lizenz für Breiten- und Freizeitsport erlangt, z.T. gibt es darüber hinausgehende Schwerpunktsetzungen wie z. B. Sport für Ältere. Die Lizenzen der Mitarbeiter werden regelmäßig im Rahmen von Lehrgängen für jeweils vier Jahre verlängert.
Je nach personellen und räumlichen Möglichkeiten finden in diesem Rahmen verschiedene Sportangebote statt (siehe Pkt. 3). Unter anderem durch Personalausfälle können Angebote oft nicht stattfinden, da die Mitarbeiter sich vorrangigen Aufgaben widmen müssen.
Der Jugendanstalt Schleswig Teilanstalt Neumünster stehen ein hauptberuflicher Sportbeamter sowie 14 Sportübungsleiter zur Verfügung. Die Tätigkeit des Sportbeamten ermöglicht eine relativ umfassende Sportbetreuung der Jugendlichen.
Die personelle Situation zur Abdeckung des Sportbedarfs im Erwachsenenvollzug ist nicht ausreichend. Es fehlt eine hauptberufliche Sportlehrkraft, die mit einem professionellen Hintergrund die Ziele des Vollzuges im Bereich Sport umsetzt. Erforderlich ist ein/e Sportwissenschaftler/in bzw. eine Lehrkraft mit dem Fach Sport (1. und 2. Staatsexamen). Nur durch einen hauptberuflichen Mitarbeiter kann sichergestellt werden, dass der für den Vollzug so wichtige Sport in angemessener Form verlässlich und kontinuierlich stattfinden kann und nicht als Zusatzaufgabe einzelner Mitarbeiter häufig deren hauptamtlichen Tätigkeiten zum Opfer fällt. Auch der bessere Hintergrund einer ausgebildeten Fachkraft und die damit verbunden Möglichkeiten sind wichtig für eine nachhaltige Verankerung des Sports im den Vollzugsalltag.
Nach Fertigstellung der Sporthalle wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus dem hauptamtlichen Mitarbeiter und den Sportübungsleitern besteht, um die gegebenen Bedarfe unter fachlichen Aspekten festzustellen und um den Neubau optimal zu nutzen.
2. Sportstätten und Sportgeräte
2.1 Sportstätten
Auf dem Anstaltsgelände befinden sich insgesamt 4 Sportstätten, davon 2 unter freiem Himmel und 2 in Innenräumen.
- Sportplatz bzw. Freistundenhof zwischen Südflügel C-Haus und E-Haus
Das Kleinspielfeld (20 m x 40 m) wird vorrangig von der Jugendgefangenen (119 Haftplätze) genutzt. Für die Erwachsenen Gefangenen (512 Haftplätze) stehen lediglich die Vorabende zur Verfügung). Zugleich ist der Sportplatz Freistundenhof für das C-Haus. Der Nutzungsplan sieht bislang folgende Verteilung vor:
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
8.00-12.00 | JA | JA | JA | JA | JA |
12.00-13.00 | JA | JA | JA |
| JA |
13.00-14.00 | JA | 13.30-14.45 | JA | 13.30-14.45 | JA |
14.00-15.00 | JA | Lauftraining Schule | JA | Lauftraining Schule | JA |
15.00-16.00 | JA |
| JA |
| JA |
16.00-17.00 |
| Freistunde C-Nord |
| ||
17.00-18.00 |
| Freistunde C-Süd |
| ||
ab 18.00 | A-Haus | C-Süd | C-Nord | C-Süd + B4 | C-Nord/Süd |
- Basketballfeld bzw. Freistundenhof hinter dem Nordwestgiebel des E- Hauses
Das Feld (24 m x 19 m) ist Jugendgefangenen vorbehalten und wird neben dem
Sportplatz für sportliche Aktivitäten genutzt, in erster Linie für Basketball und Volley ball. Zusätzlich findet hier die Freistunde der Jugendanstalt statt. Die JA hat der JVA gestattet, den Platz nach Voranmeldung zu nutzen, falls kein Eigenbedarf vorliegt.
- Fitnessraum A-Haus (5 m x 7 m)
Die ursprünglich ausschließliche Nutzung des Raumes durch die A-HausGefangenen wurde nach Wegfall des Mehrzweckraumes im Ostflügel des C-Hauses zugunsten der anderen Häuser ausgeweitet. Es besteht jedoch weiterhin ein Nutzungsprivileg für das A-Haus, was an der Verteilung der Zeiten im unten aufgeführten Nutzungsplan deutlich wird. Der Raum kann mit 5 – max. 7 Personen genutzt werden.
Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
vormittags A-Haus A-Haus C-Haus A-Haus A-Haus
14.00-15.00 frei frei frei frei frei
15.00-16.00 frei frei frei frei A-Haus
16.00-17.00 A-Haus A-Haus A-Haus A-Haus A-Haus
17.00-18.00 C-Süd C-Nord C-Süd C-Nord C-Haus
18.00-19.00 A-Haus A-Haus A-Haus A-Haus C-Haus
- Fitnessraum B-Haus (ca. 4,5m x 5,5m)
Dieser Fitnessraum wird derzeit ausschließlich von U-Haft-Gefangenen der JVA als auch von der JA genutzt und bietet Platz für 3 - max. 5 Teilnehmer. Zwischen 14.00 und 15.00 täglich ist er für die Jugendanstalt reserviert, die restliche Zeit wird er je nach personellen Möglichkeiten entweder von erwachsenen Untersuchungshaftgefangenen oder von Jugendgefangenen der Abteilung B4 genutzt.
- Zusatz: Freistundenhof des A-Hauses
Zum Teil wird auch der Freistundenhof des A-Hauses für Laufgruppen oder ähnliches genutzt. Es handelt sich hierbei ausschließlich um A-Haus Erwachsenengefangene. Eine optimale Nutzbarkeit in sportlicher Hinsicht ist geplant (Beachplatz mit Drainage, Bouleanlage), lässt sich aufgrund der Baumaßnahmen z. Zt. jedoch nicht verwirklichen (Abtransport der Container des prov. Besucherraums). Vorstellbar zur kurzfristig besseren Nutzung wäre hier das Anlegen einer Holzschnitzellaufbahn.
- Im Bau: Sporthalle zwischen C-Haus und E-Haus
Ein Nutzungsplan hierfür wird in Zusammenarbeit aller beteiligten Fachkräfte erarbeitet.
2.2 Sportgeräte
In den Fitnessräumen befinden sich verschiedene Geräte, die z.T. neuwertig, z.T. jedoch recht alt sind (s. Abb. unten):
Fitnessraum A-Haus: Fitnessraum B-Haus:
- 3 medizinische Sequenztrainingsgeräte
- 1 Rudergerät
- 1 Trimmfahrrad
- 1 elektronischer Stepper
- 1 manueller Stepper
- 1 Bauchtrainer
- 1 Dips-Trainingsgerät
- 2 Sprossenwände
- 3 Isomatten
- 1 Bank
- 1 kleiner Kasten
- 3 Wandtafeln mit Trainingsübungen - 1 Metallsprossenwand
- 1 Rudergerät
- 1 Trimmfahrrad
- 2 Mehrzweckhantelbänke
- 1 Rückenstreckbank
- 1 Zugturm
- Hantelstangen
Einige Materialien, die vor der Schließung des Mehrzweckraumes dort genutzt wurden, sind ebenfalls vorhanden, darunter einige Tischtennisplatten mit Zubehör, sowie 10 Yogamatten und wenig Kleinmaterial (Bälle etc.).
Auf den einzelnen Stationen gibt es z.T. weitere Tischtennisplatten, Kicker, Dartscheiben, Bälle etc. Dieses sind stationseigene Anschaffungen. Sie stehen zumeist nur der jeweiligen Station zur Verfügung. Die Jugendanstalt verfügt über eigenständiges Sportmaterial und ist aufgrund des umfassenden Sportangebotes relativ gut ausgerüstet.
Für die Bestückung der neuen Sporthalle müssen im Wesentlichen alle erforderlichen
Sportgeräte zusätzlich angeschafft werden. Auch Kleinmaterial (insbesondere Bälle, Hütchen, Leibchen etc.), das zu Trainingszwecken auch auf dem Sportplatz benötigt wird, ist im Erwachsenenbereich bereits jetzt zu knapp oder gar nicht vorhanden.
3. Sportangebote
3.1 Rahmenbedingungen
Jeder Gefangene erhält in seinem Zugangsbündel eine kurze Sporthose, T-Shirts und Turnschuhe, so dass eine Grundausstattung zur Teilnahme an sportlichen Angeboten gegeben ist.
Bei der allgemeinen ärztlichen Untersuchung wird die Sporttauglichkeit des Gefangenen von der Anstaltsärztin festgestellt und ggf. bescheinigt. Die Sportangebote sind bei den Gefangenen sehr nachgefragt; es bestehen Wartelisten.
3.2 Angebote innerhalb der Anstalt
Zur Zeit werden im Erwachsenenvollzug verschiedene Sportmaßnahmen angeboten. Deren Realisierung hängt von der Personalsituation, von den Witterungsbedingungen und der räumlichen Situation ab. Die unten aufgeführten Gruppen finden demzufolge unregelmäßig statt:
Nr. Angebot für erwachsene Gefangene Zeit Ort
1 Laufgruppe A-Haus Freistundenhof A-Haus
2 Laufgruppe C-Nord n. Belegungsplan Freistundenhof C-Haus
3 Laufgruppe C-Süd n. Belegungsplan Freistundenhof C-Haus
4 Tischtennisgruppe A-Haus A-Haus
5 Tischtennisgruppe C-Nord
6 Tischtennisgruppe U-Haft Do, 14.30-15.30
7 Fitnessraum A-Haus (nur A-Haus Anmeldungen) n. Belegungsplan Fitnessraum A1
8 Fitnessraum A-Haus (nur C-Süd Anmeldungen) n. Belegungsplan Fitnessraum A1
9 Fitnessraum A-Haus (nur C-Nord Anmeldungen) n. Belegungsplan Fitnessraum A1
10 Fußballgruppe C3 Do Sportplatz
11 Fußballgruppe A-Haus 2x die Woche Sportplatz
12 Walkinggruppe A-Haus Freistundenhof A-Haus
13 Yoga Do, 14-tägig Großer Schulungsraum
14 Zirkeltraining Fitnessraum A1
Die Angebote für Jugendliche sind aufgrund einer Vorgabe der Aufsichtsbehörde bzgl. Stunden und Tageszeiten gegenüber den Angeboten für Erwachsene deutlich im Vorteil. Der Belegungsplan des Sportplatzes sieht einen möglichen Einsatz von sportlichen Angeboten für Mo-Fr von 8.00 – ca. 16.00 Uhr vor (s. 2.1). Zusätzlich besteht außerhalb der Freistunde ganztägig die Möglichkeit, das Basketballfeld zu nutzen. Zumeist werden auf den beiden Plätzen verschiedene Ballsportarten gespielt, wie beispielsweise Fußball, Volleyball, Basketball, Badminton, weiterhin gibt es Laufgruppen. Tischtennis findet im E-Haus statt. Auch der Belegungsplan im Fitnessraum im B-Haus sieht zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für die Jugendlichen vor; z.T. wird auch Zirkeltraining durchgeführt.
Der Schwerpunkt sowohl in der JVA als auch in der JA liegt innerhalb der Anstalt beim Breitensport: Der Auftrag der Bediensteten besteht deshalb darin, kleinere Spiele durchzuführen und körperliche Bewegung anzuleiten. Das Angebot soll sich nicht wesentlich von dem Sportangebot der Region, in die der Gefangene zurückkehren wird, unterscheiden. Die Schwelle, nach der Entlassung einen Sportverein aufzusuchen und beizutreten, soll niedrig sein.
In den Fitnessräumen wird in erster Linie Fitness- und Kraftausdauertraining betrieben, das vorwiegend dem Abbau von Aggressionen sowie dem Aufbau von Ausdauerleistung und Muskelstärke und weniger dem reinen Kraftsport dienen soll. Hierbei ist es wichtig, dass die Gefangenen professionell angeleitet werden, um Überlastung, Fehlhaltungen und andere Schäden zu vermeiden. Der von vielen Gefangenen gewünschte Kraftsport soll nicht ins Bodybuilding abgleiten oder zum Treffpunkt der Körperverletzer werden. Kleinere sportnahe Angebote wie Dart oder Kicker finden auf den einzelnen Abteilungen statt.
Von Seiten der Schule kann zur Zeit aus personellen Gründen kein Sport angeboten werden. Die Aufnahme von Sportstunden sowohl in den allgemeinen Unterricht als auch in den Berufsschulunterricht soll nach Möglichkeit jedoch erfolgen und wird von allen Beteiligten, insbesondere der Schulleiterin Frau Bublies, angestrebt.
Insgesamt gesehen lässt sich sagen, dass das tatsächlich vorgehaltene Sportangebot zur Zeit zumindest für die Erwachsenen mangelhaft ist. Überdies werden die Erwachsenen demotiviert, wenn es lange Wartezeiten gibt und wenn wegen schlechten Wetters oder Personalmangel der Sport ausfallen muss.
Mit dem Bau der Sporthalle wäre ein Meilenstein geschafft: der witterungsunabhängige Sport. Dies ließe ein deutlich größeres Spektrum an vorstellbaren Sportangeboten zu. Hier könnten nun wetterunabhängig Fußball, Volleyball, Handball, Basketball etc. stattfinden ebenso Lauf- und Walkinggruppen.
Der größere Raum ließe für das Fitnesstraining ganz andere Möglichkeiten zu. War die Anzahl der Gefangenen in den Fitnessräumen in der Regel auf 5 Teilnehmer begrenzt, können sich hier nun größere Gruppen ertüchtigen.
Bei geeignetem Personal wäre es vorstellbar, neben einem konstanten und konsequent umgesetzten Angebot weiterführende Behandlungsmaßnahmen unter Einbeziehung des Gesundheitsaspekts anzubieten. In enger Zusammenarbeit mit der Anstaltsärztin könnten so gezielt zivilisationsbedingte Bewegungsmängel ausgeglichen werden und Störungen der Muskulatur, der Wirbelsäule und des HerzKreislaufsystems präventiv entgegengewirkt werden. Gezieltes Koordinationstraining, Intervalltraining, Zirkeltraining (auch unter Nutzung einfacher Mittel wie Bänke, Kästen etc.), Funktionsgymnastik und Rückenschule bieten sich u. a. an. Die einzelnen Sportangebote müssen im Detail fachkundig entwickelt werden.
3.3 Sportangebote außerhalb der Anstalt
Zur Zeit gibt es in der JVA als externes Angebot mehrere Schwimmgruppen, die unregelmäßig stattfinden. Voraussetzung ist hierfür der Lockerungsstatus „unbegleitete Ausgänge“.
Nr. Angebot für erwachsene Gefangene Zeit Ort
1 Schwimmgruppe A-Haus Schwimmbad
2 Schwimmgruppe C-Nord Schwimmbad
3 Schwimmgruppe C-Süd Schwimmbad
In der JA gibt es ebenfalls eine Schwimmgruppe, die je nach Bedarf und Anzahl dafür geeigneter Jugendlicher stattfindet. In der Vergangenheit gab es zusätzlich Fahrrad- und Kanutouren sowie Surfkurse; dies wird z. Zt. jedoch nicht angeboten.
4. Sportfeste und Meisterschaften
Besondere Sportereignisse wie Sportfeste und Turniere haben einen hohen Stellenwert für die ganze Anstalt. Sie sind für die Gefangenen eine willkommene Unterbrechung des Vollzugsalltages und verbessern die Anstaltsatmosphäre. Besonders der Mannschaftssport stärkt die Mitverantwortung der Gefangenen. Die Verleihung von Sporturkunden und Abzeichen bei diesen Anlässen ist für viele Gefangene ein besonderes persönliches Erlebnis.
Einmal im Jahr finden im Spätsommer in Lübeck die offenen Landesmeisterschaften im Fußball statt. Für dieses Ereignis werden die Gefangenen nach Leistung und vollzuglicher Eignung aus den laufenden Sportgruppen ausgewählt und in einigen Trainingsspielen auf das Turnier vorbereitet.
Für die Jugendlichen gibt es ein eigenes Turnier, dass zumeist im Mai in der JA
Schleswig stattfindet. Daran können ca. 15 Jugendliche der Jugendanstalt Schleswig
- Teilanstalt Neumünster teilnehmen. Innerhalb der Anstalt finden z.T. spontane Freundschaftsspiele der einzelnen Häuser oder auch der Betriebe gegeneinander statt. Bei lockerungsgeeigneten Gefangenen ist in Einzelfällen auch die Teilnahme an lokalen externen Wettkämpfen vorstellbar, wie beispielsweise am Holstenköstenlauf. Leistungsabzeichen (bspw. Laufabzeichen) können zur Zeit nicht erlangt werden, bei entsprechendem Personal ist dies jedoch eine weitere Möglichkeit, das Durchhaltevermögen und den Sportgeist der Gefangenen zu fördern.
5. Sportangebote für Bedienstete
Zur Zeit findet innerhalb der Anstalt kein Betriebssport statt.
Sportangebot der Jugendanstalt Schleswig (Stand: 20.1.2010)
1. Ziele des Sports im Jugendvollzug:
In der Begründung des Jugendstrafvollzugsgesetzes wird die besondere Bedeutung des Sportes näher ausgeführt:
„Durch Sport können die negativen Folgen der Inhaftierung reduziert werden. Bewegungsmangel und Stress-Symptomen mit ihren negativen psychosozialen Auswirkungen und Spannungszuständen wird entgegengewirkt.
Durch die Inhaftierung werden zwangsläufig soziale Beziehungen eingeschränkt. Sport schafft die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen. Er fördert die Kommunikation, insbesondere unter Menschen mit verschiedenen Sprachen. Er vermittelt den angemessenen Umgang mit Erfolg und Misserfolg, die rationale Bewältigung von Konflikten und die Einsicht in die Notwendigkeit von Regeln. Er zwingt zur gemeinsamen Lösung von Aufgaben und fördert den Aufbau von Vertrauen und Respekt gegenüber anderen Menschen. Die Teamfähigkeit wird durch Mannschaftssport gefördert.
Sport bietet die Möglichkeit, die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen und die eigenen Grenzen zu erfahren. Die eigene Person wird als ursächlich für Leistungseinbußen und Leistungsfortschritte erlebt, regelmäßiges Training als elementare Voraussetzung zur Leistungsentwicklung. Positive Erfahrungen im Sport vermitteln Selbstvertrauen. Daran mangelt es den Gefangenen in der Regel.
Sport leistet einen Beitrag zur Sicherheit in der Anstalt. Der Umgang mit Gefangenen, die Sport treiben, ist regelmäßig leichter und weniger problematisch. Bei Sportangeboten kommt es selten zu Zwischenfällen. Sport erleichtert den Zugang zu den Gefangenen. Er trägt zum Abbau von Aggressionen bei.
Gefangene finden nach ihrer Entlassung leichter Zugang zu Sportvereinen mit ihrem sozialen Netzwerk. Sie können ihre Freizeit besser strukturieren und die bereits während der Haft unternommenen Aktivitäten nach der Haft fortsetzen und ausbauen.“ Das Jugendstrafvollzugsgesetz sieht auch vor, den Sport zur Diagnostik und gezielten Behandlung einzusetzen. „Im Zusammenwirken der Fachdienste lassen sich so Persönlichkeitsdefizite von jungen Gefangenen frühzeitig erkennen und abbauen. Dafür kommen spezielle Sportangebote für besonders behandlungsbe- dürftige Gefangene, in Betracht“.
Angeboten werden sollten mindestens zwei Stunden Sport pro Woche. Erstrebens- Wert ist eine über die zwei Stunden hinausgehende Ausweitung des Sportangebotes. In der Jugendanstalt wird diese Forderung bereits deutlich über das Mindest- angebot hinaus erfüllt. Dennoch ist ein weiterer Ausbau des Sportangebotes mit der Inbetriebnahme der Sporthalle geplant.
1.1. Schwerpunkt ist der Breitensport
Sport in der Jugendanstalt soll Sport für alle sein und Spaß machen. Der Auftrag der Bediensteten besteht deshalb darin, kleinere Spiele durchzuführen und bedürfnisgerechte körperliche Bewegung anzuleiten. Es geht nicht um die Aufstellung allgemeiner Leistungsstandards.
Das Angebot soll sich nicht wesentlich von dem Sportangebot der Region, in die der Gefangene zurückkehren wird, unterscheiden.
Die Schwelle, nach der Entlassung einen Sportverein aufzusuchen und beizutreten, soll niedrig sein.
1.2. Sportfeste und Turniere
Besondere Sportereignisse wie Sportfeste und Turniere haben einen hohen Stellenwert für die ganze Jugendanstalt. Sie sind für die Gefangenen eine willkommene Unterbrechung des Vollzugsalltages und verbessern die Anstaltsatmosphäre. Besonders der Mannschaftssport stärkt die Mitverantwortung der Gefangenen. Die Verleihung von Sporturkunden und Abzeichen bei diesen Anlässen ist für viele Gefangene ein besonderes persönliches Erlebnis.
1.3. Rückführung des Kraftsports zu Gunsten eines Fitness- u. Kraftausdauertrainings
Kraftsport als reines Bodybuilding ist unter Gesundheitsaspekten umstritten. Den Körper zur Waffe oder zu Dominanzzwecken auszubilden, ist in der Jugendanstalt nicht erlaubt. Muskelaufbauende Substanzen sind deshalb nicht zugelassen. Die Arbeit an Geräten ist zum Abbau von Aggressionen und Aufbau von Ausdauerleistung und Muskelstärkung akzeptabel.
1.4. Leistungsgruppen
Der Aufbau und die Betreuung von Leistungsgruppen findet zur Vorbereitung von Vergleichsspielen und Turnieren innerhalb und außerhalb der Anstalt statt. In ihnen geht es um die Verbesserung von Kondition, technischem und taktischem Können.
1.5. Sport- und erlebnispädagogische Maßnahmen außerhalb der Jugendanstalt Kanutouren haben sich wegen ihrer planmäßigen Vorbereitung, sorgfältigen Durchführung und Nachbereitung als geeignet im Nahbereich um die Anstalt erwiesen. Sie wirken bereits im Vorfeld stark motivierend und leistungsfördernd auf die Gefangenen, weil sie durch das Verlassen der Anstalt und dem kombinierten Erlebnis- und Sportaspekt attraktiv sind.
Gefangene, die sich in der Vorbereitung zu Vollzugslockerungen oder dem Offenen Vollzug befinden, besuchen in Begleitung eine Sportgruppe außerhalb der Jugendanstalt. Diese Gruppe besteht seit 1993 aus Bürgern, die im Winter in der Sporthalle der Kreisberufsschule und im Sommer auf dem Großfeld gegenüber der Anstalt mit den Gefangenen Sport treiben.
1.6 Gesundheitsaspekt
Sport im Vollzug fördert und erhält die Gesundheit der Gefangenen.
Sport gleicht zivilisationsbedingte Bewegungsmängel aus und wirkt präventiv besonders gegen Störungen der Muskulatur, der Wirbelsäule und des Herz-
Kreislaufsystems.
2. Rahmenbedingungen
2.1. Sportstätten im geschlossenen Vollzug Für 73 Gefangene stehen
- 2 Kleinfeldspielfelder und
- 3 Fitnessräume in den Wohngruppen
- 1 Kleinfeldsporthalle (ab 12/2010) zur Verfügung. Auf den Kleinfeldern finden regelmäßig Fußball, Volleyball und Basketball statt, das übrige Gelände wird von Laufgruppen genutzt.
In den Wohngruppen befinden sich Möglichkeiten Tischtennis zu spielen, Fitnessgeräte zu benutzen, Dart- und Kickerturniere durchzuführen.
Ein- bis zweimal im Jahr wird eine Kanutour mit maximal 6 Gefangenen als erlebnispädagogische Maßnahme durchgeführt.
2.2. Sportstätten im offenen Vollzug
Für 10 Gefangene im offenen Vollzug stehen 1 Großfeld und die Nutzung von Sportstätten der Region, wie z.B. Sport- und Schwimmhallen, zur Verfügung.
2.3. Personal
10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im AVD sind ausgebildete Sportübungsleiter mit Lizenz, die im Abstand von 3 Jahren erneuert wird. Die Lehrgänge finden im Sport- und Bildungszentrum in Malente statt. Referenten kommen vom Landessportverband.
JOI Beyer nimmt die Aufgaben des Sportbeauftragten wahr. Vertreten wird er durch JAI Oehlert. Herr Oehlert ist zugleich Mitglied in der LAG Sport im Justizvollzug. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen den sportlichen Umgang mit den Gefangenen als eine Betreuungsaufgabe innerhalb des Vollzugsalltags und führen Sportgruppen durch.
2.4. Schulsport
Durch eine Lehrkraft des Berufsbildungszentrums Schleswig wird der Schulsport gewährleistet (seit Schuljahresbeginn 2007/2008). Sportunterricht ist Bestandteil des Berufsschulunterrichtes, die Leistung wird benotet und die Teilnahme verpflichtend.
2.5. Betriebssport
Der Neubau einer Sporthalle (die Fertigstellung ist im Dezember 2010 zu erwarten) ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich einer Betriebssportgruppe anzuschließen und in unterschiedlichen Sparten sportlich zu betätigen.
3. Öffentlichkeitsarbeit durch Sport
Der Sport in einer Justizvollzugsanstalt eignet sich besonders gut für die
Öffentlichkeitsarbeit. Sport mit Gefangenen, sofern er sinnvoll betrieben wird, wird allseits akzeptiert. Er verbessert das Berufsbild des Vollzugsbeamten. Besondere Aufmerksamkeit entsteht bei Sportveranstaltungen in Verbindung mit öffentlichen Einrichtungen wie Sepp-Herberger Stiftung, Berufsbildungszentrum, Katholische Gefängnisseelsorge oder anderen.
VI Diskussion der externen Gutachten und Anhörung des Sachverständigen
Anlässlich der Besuche der Landesarbeitsgemeinschaft in den Anstalten Kiel, Lübeck, Neumünster und Schleswig hat sich die LAG auch sehr intensiv mit den Expertisen des Sachverständigen Prof. Dr. Jürgen Schröder (siehe Anhang) auseinandergesetzt, die dieser für die vier Anstalten angefertigt hat. Zusätzlich wurde Prof. Schröder von der LAG zu ihrer Sitzung am 8.9.2010 eingeladen. Prof. Schröder stellte in einem Impulsvortrag seine Eindrücke vom aktuellen Sportangebot im Justizvollzug des Landes und seine Überlegungen zur zukünftigen Ausstattung der Hallen, zu ihrer Nutzung und zum zukünftigen Sportangebot in den vier Anstalten vor. In einer anschließenden Aussprache wurden diverse Punkte seines Vortrags vertieft und diskutiert.
Die LAG greift insbesondere die Empfehlungen auf, bei der Ausstattung der Sporthallen auf die DIN 18032 zur Geräteausstattung von Sporthallen zu verzichten, und stärkeren Wert auf eine vollzugsspezifisches Ausstattung zu legen, indem bspw. statt klassischer Turngeräte (Reck, Ringe) besonders Geräte und Materialen für Bewegungsspiele (Ball- und Laufspiele) angeschafft werden.
Nach der Begehung der Anstalten und den Diskussionen vor Ort, teilt die LAG auch die Einschätzung des Gutachters, dass in den vorhandenen und zukünftigen Fitnessräumen die Kraftsportgeräte (insbesondere die Hanteln) weitgehend durch Fitnessgeräte (Ergometer, Rudergeräte) und durch andere Geräte zur Förderung der Ausdauer und zur Prävention von Rückenbeschwerden und Herz-Kreislauferkrankungen ersetzt werden sollten.
Eine besondere Dringlichkeit sieht die LAG nach Begehung der einzelnen Anstalten und nach intensiver Diskussion vor Ort und mit dem Gutachter in der Einstellung einer hauptberuflichen Sportlehrkraft in den einzelnen Anstalten. Die oben skizzierten vielfältigen Funktionen des Sports im Justizvollzug (insbesondere im Bereich der Diagnostik und Behandlung) können durch ihn jedoch nur erfüllt werden, wenn das Sportangebot von einer einschlägig ausgebildeten und examinierten hauptberuflichen Sportlehrkraft koordiniert, organisiert und vertreten wird und durch weitere ausgebildete Sportübungsleiter unterstützt wird.
VII Handlungsempfehlungen
1. Maßnahmen zum Auf- und Ausbau des Sportangebotes
- Das Gesamtangebot des Sports soll qualitativ aufgewertet werden, u. a. auch in Kooperation mit den medizinischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten. Sport im Justizvollzug ist auch als Behandlungsmaßnahme (z. B. Rückenschule, präventives Gesundheitstraining, etc.) zu betrachten.
- Die Durchführung der Übungsstunden soll schwerpunktmäßig durch geschul-tes Personal bzw. lizenzierte Übungsleiter erfolgen.
- Das Bewusstsein über die positive Wirkung von Sport im Strafvollzug bei allen Bediensteten soll gefördert werden. Es bedarf dazu u. a. einer Anerkennung des Einsatzes derjenigen, die sich für den Sport im Vollzug engagieren.
- Strategien zur Gewinnung Ehrenamtlicher im Sport sollten entwickelt werden. Soweit es bereits engagierte Ehrenamtliche für Sportangebote im Vollzug gibt, bedürfen diese einer Unterstützung und Förderung ihrer Tätigkeit.
- Das Tätigkeitsfeld „Sport“ sollte in die Ausbildung von Justizvollzugsbeamten einbezogen werden.
- Die Gründung von „Anstaltsportvereinen“ sollte geprüft werden. Durch diese Vereine könnten Übergangsangebote für Sportabstinente, Ältere, Suchtmittelabhängige, etc. geschaffen werden.
- Jährliche Treffen der hauptamtlichen Sportlehrerinnen und –lehrer mit den Sportbeauftragten aller Anstalten sollten obligatorisch sein.
- Die Fortbildungsangebote durch die hauptamtlichen Sportlehrerinnen und – lehrer, für die im Sport im Strafvollzug verantwortlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter sollten ausgebaut werden.
- Eine zentrale Ausleihe/Beschaffung von Sportfachliteratur bzw. Spiel- und Sportgeräten soll aufgebaut werden. In diese Überlegungen ist ebenfalls die Justizvollzugsschule einzubeziehen.
2. Maßnahmen zur Sicherung eines hochwertigen Sportangebots in den Justizvollzugsanstalten
- Die Einstellung einer hauptamtlichen Sportlehrerin/eines hauptamtlichen Sportlehrers in jeder Justizvollzugsanstalt erscheint sinnvoll und notwendig.
Nur so können hochwertige Angebote mittel- und langfristig gesichert werden.
- Die Installation einer Beauftragten/eines Beauftragten und einer Stellvertrete-rin/eines Stellvertreters für den Gefangenensport in jeder Justizvollzugsanstalt muss gewährleistet sein. Dies dient zur Sicherstellung eines qualifizierten Angebots.
- Die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Übungsleiterinnen und Übungsleitern durch die Sportverbände inklusive entsprechender Fort- und Weiterbildung sollte intensiviert und weiterentwickelt werden.
- Die systematische Modernisierung des Sportmaterials und der Sportgeräte in den Justizvollzugsanstalten soll kurzfristig erfolgen. Dies betrifft besonders eine Abwendung von reinen Kraftsportgeräten hin zu hochwertigem Material zu präventivem Gesundheitstraining.
3. Maßnahmen zur Nutzung der Sporträume in den Justizvollzugsanstalten
- Die Sportanlagen, insbesondere die neu erstellten Sporthallen, sollten auch für Bedienstete oder Externe, z. B. Betriebssportgruppen zur Verfügung gestellt werden. Eine Nutzungsmöglichkeit durch den Vereins- und Verbandssport erscheint vor allem aufgrund des Rückgangs der zur Verfügung stehenden kommunalen Sportstätten sinnvoll und ist zu prüfen.
- Gefängnissportplätze sind so anzulegen, dass sie von allen Gefangenen ge-nutzt werden können.
- Die Sportmöglichkeiten innerhalb der Hafträume sind zu analysieren und zu verbessern, um auch hier sinnvolle Angebote vorhalten zu können.
- Die Standardausstattung nach DIN Norm für z. B. Schul-Sporthallen erscheint für den Sport in den Justizvollzugsanstalten nicht gleichermaßen sinnvoll. Eine alternative Ausstattung der Sporthallen sollte nach Rücksprache mit den Verantwortlichen in den Anstalten geprüft werden.
- Die Gestaltung der Höfe und Wege innerhalb der Justizvollzugsanstalten sollte Aspekte einer Sportausübung mit einbeziehen.
Aufgrund der besonderen Aktualität wurde in die Handlungsempfehlungen ein gesonderter Top für den Gefangenensport in der JVA Kiel aufgenommen:
4. Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gefangenensports in der JVA Kiel
- Sport in der JVA Kiel ist zurzeit nur im Mehrzweckraum möglich, da der Au-ßenplatz wegen Schäden am Bodenbelag gesperrt ist. Der Mehrzweckraum entspricht in keiner Weise weder von seiner Größe noch von seiner Ausstattung einer Örtlichkeit, an dem Sport im Sinne der von der LAG entwickelten Handlungsempfehlungen durchgeführt werden kann.
- Die bei den Gefangenen besonders beliebten Sportarten wie Fußball und Handball sind aufgrund der Enge und der nicht vorhandenen Ausstattung nicht möglich.
- Der Mehrzweckraum in der JVA Kiel wird auch als Kirche und als Besuchs-raum genutzt, was sowohl eine geordnete Ausübung eines Sports für die Gefangenen als auch eine Erweiterung des Sportangebots einschränkt.
- Nach Auffassung der LAG „Sport im Justizvollzug“ sind dringend Maßnahmen in der JVA Kiel einzuleiten, um die Sportmöglichkeiten für die Gefangenen zu verbessern.
VIII Zusammenfassung und Ausblick
Aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den SchleswigHolsteinischen Landtag im Juni 2008 wurden mit Vertretern des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, der Universität Kiel und den Verantwortlichen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins vorbereitende Gespräche zur Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft „Sport im Justizvollzug“ geführt.
Im Oktober 2009 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft „Sport im Justizvollzug“ gegründet, die im Rahmen einer am 6. Oktober 2009 beschlossenen Geschäftsordnung ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat die Schwerpunkte ihrer Arbeit wie folgt definiert:
- Sichten des vorliegenden Rahmenkonzeptes für den Sport im Justizvollzug mit dem Schwerpunkt das vorliegende Konzept auf die Situation der Justizvollzugsanstalten vor Ort herunterzubrechen.
- Grundsatzfragen zum Sport im Justizvollzug erörtern, wobei die vorliegen-den Gutachten eine sinnvolle und fundierte Diskussionsgrundlage darstellen.
- Sichten des vorliegenden Gutachtens unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte, die in den Justizvollzugsanstalten vor Ort realistisch umgesetzt werden können.
- Entwicklung von Umsetzungsvorschlägen zum Sport im Justizvollzug in Ab-stimmung mit den Bauvorhaben von Sportstätten in den Justizvollzugsanstalten.
- Sichtung aller vorliegenden Konzepte inklusive deren Überarbeitung und Nachbesserung.
- Erstellung eines Konzeptes „Sport im Justizvollzug“ für jede Justizvollzugs-anstalt in Schleswig-Holstein.
- Erstellung eines Nutzungskonzeptes der Sportstätten in den Justizvollzugs-anstalten.
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung von Entschei-dungen bezüglich der Verbesserung des Sports im Justizvollzug.
In sechs Projektgruppensitzungen, die unter anderem in den Justizvollzugsanstalten Lübeck, Kiel, Neumünster und Schleswig mit Besichtigung der Sportstätten vor Ort stattgefunden haben, haben die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft gemäß ihres Auftrags die Situation des Sports im Justizvollzug in Schleswig-Holstein analysiert, Gespräche mit Verantwortlichen geführt und sich so ein Bild von der Situation des Sports in den Justizvollzugsanstalten machen können.
Ergänzend zu den Sitzungen der Projektgruppe liegt ein Gutachten von Prof. Dr.
Jürgen Schröder von der Universität Göttingen vor, der die Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins im Rahmen von Besuchen analysiert und konkrete Vorschläge für den Sport im Justizvollzug aufgezeigt hat. Das Gutachten war für die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft sehr sinnvoll und hat die Besuche und Gespräche vor Ort ergänzt.
Auftragsgemäß legt die Landesarbeitsgemeinschaft zu Beginn des Jahres 2011 ihren Tätigkeitsbericht vor. Neben einer detaillierten Betrachtung des Sportangebots in den einzelnen Justizvollzugsanstalten enthält der Bericht auch Handlungsempfehlungen, die im Sinne der Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft zur Verbesserung der Situation des Sports im Justizvollzug umgesetzt werden sollen.
Abschließend schlägt die Landesarbeitsgemeinschaft vor, ihre Arbeit auch im kommenden Jahr in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration fortzusetzen. Schwerpunkte sind dabei die fortlaufende Analyse der Sportangebote in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins, eine Umsetzung und Fortschreibung der Handlungsempfehlungen und die Verbesserung der Vernetzung verschiedener Verbände und Organisationen mit dem Ziel der Verbesserung der Situation des Sports im Justizvollzug in Schleswig-Holstein.
Anhänge
- Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Schröder zur Situation des Sports in der JVA Kiel vom 24.4.2009
- Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Schröder zur Situation des Sports in der JVA Lübeck vom 11.11.2008
- Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Schröder zur Situation des Sports in der JVA Neumünster vom 22.6.2008
- Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Schröder zur Situation des Sports in der JA Schleswig vom 22.9.2009
- Präsentationsfolien von Prof. Schröder zum Vortrag am 8.9.2010
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