Schule + Verein

Kinder und Jugendliche, die über Schule + Verein ihren Sport finden, sind morgen vielleicht begeisterte Mitglieder im Verein und werden dort zu einer sportbezogenen Lebensweise motiviert!

Kernpunkt des Kooperationsprojektes Schule + Verein ist die außerunterrichtliche Schulsportarbeitsgemeinschaft (AG), die vom Sportverein als Träger der Maßnahme durchgeführt wird.

 

Was und wie wird gefördert?

Sportvereine erhalten finanzielle Unterstützung für den Einsatz von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Versicherungsschutz für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler.

Förderung …

… über das gesamte Schuljahr

… einer oder mehrerer Sport-AGs

… von Sport-AGs mit einer oder mehreren Schulen

… von Kooperationen mit allen vom Land SH genehmigten Schulformen

… von Kooperationen innerhalb der Ganztagsbetreuung

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien im Downloadbereich und finden Sie hier.

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Neue Richtlinien ab 2023/24

Auch in diesem Jahr möchte der Landessportverband S.-H. (LSV) seine Mitgliedsvereine bei der Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen besonders unterstützen.

Daher hat der LSV-Vorstand folgende Änderungen der Richtlinien im Rahmen des Projekts „Schule + Verein“ zum 28.8. ab dem Schuljahr 2023/2024 beschlossen:

Höhe der Förderung: Der Übungsleiterzuschuss wird um 2,50 Euro pro Unterrichtseinheit erhöht.

  • Im genehmigten Ganztag erhöht sich die Förderung von 5,- Euro auf 7,50 Euro pro Maßnahme.
  • Außerhalb des Ganztags erhöht sich die Förderung von 10,- Euro auf 12,50 Euro pro Maßnahme.

Gegenstand der Förderung: Die Förderkriterien werden erweitert, um auch im Einzelfall AGs einzubeziehen, die im Rahmen von einzelnen oder mehreren Projekttagen stattfinden. Diese AGs werden ebenfalls förderfähig sein.

Diese geplanten Änderungen haben das Ziel, die Förderung von außerschulischen Aktivitäten in Schulen zu verbessern. Durch die Einbeziehung von AGs, die im Rahmen von Projekttagen stattfinden, wird die Vielfalt der geförderten Aktivitäten erweitert. Zudem sollen die erhöhten Förderungsbeträge dazu beitragen, die Arbeit der Übungsleiter*innen und die Qualität der außerschulischen Aktivitäten weiter zu unterstützen.

Die neuen Richtlinien treten zum Beginn des neuen Schuljahres in Schleswig-Holstein, am 28.8.23 in Kraft. Die Abrechnung des Schuljahres 22/23 erfolgt nach den zum dem Zeitpunkt geltenden Richtlinien.

Es gibt keine Meldefrist ! Anträge auf Förderung können jederzeit gestellt werden.

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Positionierung des LSV zum Ganztagsanspruch 2026

Im Dezember 2023 hat der Vorstand des LSV die Positionierung des LSV zum Ganztagsanspruch 2026 verabschiedet. 
Diese wichtige Entscheidung betrifft die Zukunft des Sports und des Vereinslebens. 
Wir bitten alle Verbandsvertreter*innen, diese Positionierung an ihre Mitglieder und Interessierte weiterzuleiten, um eine breite Information und Diskussion zu ermöglichen.
Gemeinsam können wir einen positiven Beitrag für die Zukunft des Sports leisten