Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung einer breitensportlich orientierten Arbeitsgemeinschaft (AG) außerhalb des regulären Schulunterrichts.

Diese AG wird von Übungsleiter:innen bzw. Trainer:innen des Vereins durchgeführt.

Die AG kann für ein Halbjahr, ein gesamtes Schuljahr oder auch im Rahmen von einzelnen oder mehreren Projekttagen angeboten werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die AG muss für alle Schüler:innen unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen und freiwillig sein.

Die AG ist nicht Bestandteil des Schulunterrichts.

Die Leitung der AG liegt bei einer qualifizierten Person (mind. Übungsleiter:innen/Trainer:innen C-Lizenz).

Wie hoch ist die Förderung?

Je Unterrichtseinheit (45min; Stand Februar 2025) werden gewährt:

  • 7,50 € bei einer Kooperation mit einer genehmigten Ganztagsschule
  • 12,50€ bei einer Kooperation mit allen weiteren Schularten

Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?

Anträge können zu jedem Zeitpunkt im Schuljahr gestellt werden. Es gibt keine Meldefrist.

Sind die Schüler:innen und Übungsleiter:innen im Rahmen der AG versichert?

Für die Schüler:innen besteht der Versicherungsschutz gem. Erlass des MBK vom 06.07.1999 über die gesetzliche Unfallkasse.

Übungsleiter:innen und Trainer:innen sind über die Sportversicherung des LSV versichert.

Welche Richtlinien gelten derzeit?

Die Förderrichtlinien (Stand 08/2023) finden Sie hier.