NATURA 2000

NATURA2000 - Europas Natur für Sie. Das europäische Netz "NATURA2000" erhielt diesen Namen, da es die in Europa am stärksten bedrohten Arten und Habitate (Lebensräume) beherbergt. Durch die Zusammenarbeit aller EU-Mitgliedsstaaten am Netz NATURA2000 soll Europas wertvolles und so verschiedenartiges natürliches Erbe zu Gunsten aller geschützt werden.

NATURA2000 - Europe's nature for you. This site is part of the European NATURA2000 network. It has been designated because it hosts some of Europe's most threatened species and habitats. All 27 countries of the EU are working together through the NATURA2000 network to safeguard Europe's rich and diverse natural heritage for the benefit of all.

https://www.itzehoer-wasser-wanderer.de/
Auf der Schlei unterwegs

Die Mitgliedsstaaten der EU fassten 1992 den einstimmigen Beschluß (Richtlinie 92/43/EWG, sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH- Richtlinie), ein europaweit zusam- menhängendes Netz von Schutzgebieten mit dem Namen NATURA2000 zu errichten. Die Einrichtung dieses Netzwerkes geschützter Gebiete ist ein wesentliches Element der Natur- schutzpolitik der Europäischen Union. Auf der Basis der FFH-Richtlinie und der 1979 verabschiedeten sogenannten Vogel- schutzrichtlinie (79/409/EWG) müssen alle EU-Staaten geeig- nete Flächen für das Schutzgebietsnetz NATURA2000 melden und unter Schutz stellen.

FFH-Flächen bilden die Grundlage, die wildlebende Tier- (Fauna) und Pflanzenwelt (Flora) in ihren natürlichen Lebens- räumen (Habitate) zu erhalten. In den Vogelschutzgebieten werden die wildlebenden Vogelarten und ihre spezi- fischen Lebensräume geschützt.

Flugplatz Aventoft
Auch Flugsport bleibt weiterhin möglich.

Die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht erlaubt zur Sicherung des Schutzstatus neben den üblichen Ausweisungen von Schutzgebieten per Verordnung (z.B. Naturschutz- oder Landschafts- schutzgebiet) auch die Möglichkeit der vertraglichen Regelung mit den einzelnen Nutzungsberechtigten, wenn durch diese sogenannten Freiwil- ligen Vereinbarungen (FV) eine gleichwertige Sicherung gewährleistet wird.

http://pferdesportverband-sh.de/

In allen Gebieten gilt das Ziel, mindestens den jetzigen, schützenswerten Zustand zu erhalten (Verschlechterungs- verbot). Dabei bleiben alle bisherigen Nutzungsformen wie bisher möglich (Bestandsschutz). Änderungen oder Intensi- vierungen der Nutzung oder größere Bauvorhaben unterlie- gen einer Überprüfung und können untersagt werden, wenn Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes nicht ausgeschlossen werden können. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des LSV, der betroffenen (Natur-) Sportver- bände und des damaligen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR) wurden Freiwillige Vereinbarungen für die sportlich genutzten NATURA2000-Gebiete erarbeitet.

Für den organisierten Sport wurden die Verträge durch den LSV und das MLUR unterzeichnet und die Natur- schutzmaßnahmen werden durch ein Monitoring überwacht.

Bitte beachten:

Das Land Schleswig-Holstein hat mit Stand vom Juli 2007 insgesamt 46 Vogelschutzgebiete und 271 FFH-Gebiete als NATURA2000-Gebiete benannt.

Die FV gelten ausschließlich für die sportlich genutzten NATURA2000-Gebiete in Schleswig-Holstein (NATURA2000-Gebiete, die dem Geltungsbereich einer Naturschutzgebietsverordnung oder einer höheren Schutzgebietskategorie zuzuordnen sind, werden von den Regelungen einer FV nicht berührt).

Da ca. 80% der NATURA2000-Gebiete in Schleswig-Holstein durch den organisierten Sport genutzt werden, erschien es als nicht handhabbar, für jedes NATURA2000-Gebiet eine einzelne Freiwillige Vereinbarung zu schließen.

Deshalb wurden in der Nutzung und/oder in der naturräumlichen Ausstattung vergleichbare Flächen zu Gebiets- kulissen zusammengefasst. Diese Gebietskulissen werden somit in einer übergreifend zutreffenden FV behan- delt. Für eine landesweite Abdeckung sind insgesamt 15 FV geschlossen worden.

Einen Gesamtüberblick über die 15 Gebietskulissen und den darin zusammengefass- ten, sportlich genutzten NATURA2000-Schutzgebieten (inkl. Kartenmaterial, Darstel- lung der Erhaltungsziele usw.) sowie weitere Informationen zu den Vereinseinrich- tungen der Natursportverbände erhalten Sie über die Nutzung des LSV "NATURA2000 und Sport" WEB-GIS-Angebots (Geografisches-Informations-System im Internet).

Klicken Sie auf das Logo, um zum WEB-GIS "NATURA 2000" zu gelangen.

Nähere Informationen zu einem einzelnen NATURA2000-Gebiet (Kartenmaterial, Erhaltungsziele) erhalten Sie ebenso, wenn Sie den nachstehenden Link nutzen, der Sie auf die offiziellen Seiten des MLUR weiterleitet:

Informationen zu FFH-Gebieten in Schleswig-Holstein
Informationen zu Vogelschutz-Gebieten in Schleswig-Holstein

Auf den ersten Seiten einer jeden FV finden Sie jeweils eine Aufstellung der NATURA2000-Gebiete (offizieller Name und Gebietscode), die der jeweiligen Vereinbarung zuzuordnen sind.

Daher gibt der LSV der interessierten Öffentlichkeit an dieser Stelle zudem die Möglichkeit, die Vertragstexte in der Volltextversion im pdf-Format vom Server zu laden.

Seit Ende 2012 haben der LSV und das damalige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) eine neue Vorgehensweise beschlossen (siehe in der Downloadbox: "NATURA Rahmenvereinbarung November 2012").

Die Rahmenvereinbarung sieht vor, die FV sukzessive in die Managementpläne der einzelnen NATURA2000-Schutzgebiete zu überführen.

Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass nicht für jedes durch den organisierten Sport genutzte NATURA2000-Schutz­gebiet zwei Dokumente existieren (werden), die sportrelevante Regelungen beinhalten.

Dies wären zum einen die FV, die die Nutzung ausschließlich für den organisierten Sport regeln. Zum ande­ren sind dies die Managementpläne, die gemäß den EU-Regularien für jedes einzelne Schutzgebiet aufgestellt werden und alle Akteure einbeziehen müssen.

Mittelfristig werden die FV somit ihre Gültigkeit verlieren und die sportrelevanten Regelungen in den Manage- mentplänen niedergelegt werden. Für NATURA2000-Schutzgebiete, deren Managementplanung bereits abge- schlossen wurde, bleibt die FV solange gültig bis der Managementplan überarbeitet wird.

Bei Managementplanungen, die noch nicht begonnen wurden, bleibt die FV bis zum Abschluss der Manage- mentplanung gültig.

Die Freiwilligen Vereinbarungen für Schleswig-Holstein entnehmen sie bitte der Downloadbox.